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Portb. Notizen zu Niederschönhauseng Geschichte.
Das Einkommen der 1. Lehrerstelle betrug mit Einschluß der Erträgnisse aus den Nebenämtern 1618 M. neben freier Wohnung und 16 a / 3 m Brennholz, wovon auch die Schulklasse mitzuheizen war. Im Jahre 1875 wurde der Dienstacker der 1. Stelle an den Bauerngutsbesitzer Päntz hierselbst für 15 000 M. verkauft; es sei bemerkt, daß die Schule durch die Separation diesen Acker zugewieseu erhalten. Da der Erlös mit 5% verzinst wurde, so erhielt der Küster und Lehrer jetzt jährlich 750 M. Nutzung, während ihm die Pacht nur 120 M. eingebracht hatte. Außer den Gartenstücken am Ilause hatte er noch einen Fleck Gartenland von ungefähr 1 Morgen von den Königlichen Gärten im Nießbrauehe. Schließlich gestaltete sich die Einkommenübersicht folgendermaßen :
Aus der 1. Lehrerstelle:
1. Gehalt von der Gemeinde .... 654,— M.
2. Schalackerzinsen. 750,— „
3. Jüterbocksches Legat. 30,— „
4. Vom Hofmarschallamt für den Garten 18,— „
Aus der Küsterei:
1. Aus der Kirchenkasse. 2,25 „
2. Küstergehalt von der Gemeinde . . 6,94 „
1885 / 3. 77 Stück Eier. 3,— „
abgelöst \ 4. 11 Scheffel Roggen ä 5,75 M. . . . 63,25 „
5. Accidenzien . . . 91,— „
zus. . 1618,44 M.
Das Einkommen der 2. Lehrerstelle belief sich auf 1?50 M. Gehalt neben freier Wohnung und 16% m Holz, wovon das betreffende Schulzimmer mitzuheizen war; das Einkommen der 3. Lehrerstelle betrag 900 M. neben freier Wohnung und 16% m Brennholz, unter letzterem die Heizung der Klasse miteinbegriffen. Für den Handarbeit- unterricht erhielt Fräulein Marie Lotnba jährlich 60 Thaler; hierfür hatte sie in der I. und II. Klasse wöchentlich 4 Stunden zu unterrichten.
Die Holzregulierung. — Bis zum 1. Juli 1886 erhielt jeder der 3 Lehrer jährlich 16% m Holz für seine Klasse und seinen eigenen Bedarf; jedes Lehrers Pflicht war es, das Holz auf eigene Kosten zerkleinern und sein Klassenzimmer heizen zu lassen. Weil aber der bewilligte Holzvorrat niemals ausreichte, so beantragte Lehrer Gombert bei der Kgl. Regierung eine Holzregulierung, deren Resultat dahin ging, daß der 1., 2. und 3. Lehrer jährlich 100 M und der 4. unverheiratete Lehrer 60 M Entschädigung erhielten, und von jetzt an die Gemeinde für die Klassenräume das Heizmaterial selbst liefern wie auch diese heizen lassen mußte.