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Porth, Notizen zn NiederschönhausenB Geschichte.
4. der verwitwet gewesenen Rülil unter Beistand ihres Ehemanns Christian Friedrich Liedemiet
5. dem Bauern Georg Christian Pänz
(>. dem Bauern und Schulzen Johann Christoph Lüdersdorf
7. dem Bauern und Gerichtsmann Grunenthal
8. der verwitweten Liedemiet
9. der Ehefrau des Bauern Grunow unter Beistand ihres Ehemanns Grunow
10. dem Bauern Carl Lindemann
III. der Schule und für dieselbe
1. dem Rentbeamten Eyber
2. dem Prediger Weiße zu Pankow
3. dem zeitherigen Kantor und Schullehrer Seidel
4. den Kirchenvorstehern Frädrich und Grunenthal
IV. dem Schmiedemeister Lehmann.
Außer den vorgenannten Interessenten befindet sich niemand weder im Orte noch außerhalb, der irgendwie beeinträchtigt werden könnte, und somit sind die 10 bäuerlichen Wirte durch ein Attest des Justiz- Amtes zu Niederschönhausen vom 9. März 1830 als rechtmäßige erbliche Besitzer ihrer innehabenden Laßhöfe legitimiert.
Gemeindeverhältnisse. — In den Jahren 1819—1820 hat in Niederschönhausen bereits eine Separation stattgefunden, welche darin bestand, daß die außer den Höfen der 10 bäuerlichen Laßwirte bestehenden beiden Bauerngüter, deren Besitzer Herr Kaufmann Kranz ist, zu einem Plan zusammengelegt und dadurch aus der Gemeinschaft der übrigen Gemeinde ausgeschieden wurden. Mit der fremden Aufhütung ist die bäuerliche Feldmark nur insofern belastet, als in früherer Zeit ein Königliches Ökonomieamt in Niederschönhausen bestand und dieses das Recht hatte, die bäuerliche Feldmark mit 300 Stück Schafen in der Brache, Saat und in den Stoppeln täglich zu behüten, welche Berechtigung später bei der Einziehung des Amtes von der Kgl. Regierung der Gemeinde gegen Entrichtung einer Geldpacht und einer Quantität Dünger verliehen worden ist. Bei der gegenwärtigen Separation trug die Kgl. Regierung auf Ablösung dieser Schafhütungs- Berechtigung durch Feststellung einer jährlichen Körner-Geldrente an. Da aber die Gemeinde behauptete, daß sie die Berechtigung bereits erbp acht weise besäße, so wurde von Seiten der Kgl. Regierung richterliche Entscheidung gefordert.
Messung und Bonitierung. — Nachdem eine vorhandene Karte der Feldmark Niederschönhausens von 1774 von Faber nebst dem dazugehörigen Register von dem Geometer Regler für ungültig erklärt worden, so fertigte dieser eine neue Karte an; diese wurde zur Zugrundelegung