Heft 
(1907) 15
Seite
96
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96 Porth, Notizen zu Niederschflnhausens Geschichte.

Garten von 1 M. und 34 R., der an der einen Seite mit dem Garten des Bauern Rathenow und an zwei Seiten mit dem Königlichen Garten zusaminenkommt. Außerdem hat er auch die Weideberechtigung mit einer Kuh und einigen Schweinen in der Gemeindehute gehabt wurde zwischen der Gemeinde Niederschönhausen und dem Schullehrer Seidel mit Zustimmung der Kgl. Regierung folgendes festgesetzt:

a) inklusive und im Anschluß des der Schule bei der früheren Separation zugeteilten Landes erhält derselbe eine Fläche von drei Morgen Gartenland;

b) neben diesem Abfindungsplane längs des Gartens der im Orte wohnhaften Madame Fetschow und dem Acker des Bauern Rathenow wird ein 8 Fuß breiter Weg gelegt mit 34 R. Inhalt.

c) Damit nun dieser Weg der wirtschaftlichen Benutzung des Schullandes nicht hinderlich, der Schullehrer vielmehr gegen allen möglichen Schaden gesichert sei, so wird derselbe jeder­zeit verschlossen gehalten. Vor dem Eingang des Weges ist eine Thür zu setzen. Es hat sowohl der Schullehrer Seidel als auch der Besitzer Rathenow das daran befindliche Schloß in Ordnung zu halten und beim Ein- und Ausgehen jederzeit hinter sich zu verschließen.

d) Der gedachte Weg darf nur von dem Bauer Rathenow und seinem Nachfolger zum Gehen und zu zweispännigen Fuhren benutzt werden, von dem Schullehrer Seidel aber nur zur etwaigen Behütung und zum Grasschnitt.

e) Sollte aber der p. Rathenow vorstehende Vorkehrungsmittel ungeachtet lassen, dem Schullande zu nahe treten und den Feldfrüchten Schaden zufügen, so ist derselbe verpflichtet, den Weg durch einen Rickzaun eiuzufassen und diesen allein zu unterhalten. Andernfalls der Schullehrer berechtigt bleibt, sich an die Gemeinde zu halten und diese den Schaden ersetzen muß.

Demnach hat das Schulamt unter Aufhebung der bisherigen Weide­berechtigung einen Besitz von 3 Morgen 18 QRuthen. Das Land liegt an der Landstraße von Blankenfelde, auf der andern Seite an dem Garten der Madame Fetschow, auf der dritten Seite an dem sog. Kreuzgraben.

Abfindung des Schmiedes. Auch die Schmiede hatte bisher Weideberechtigung mit einer Kuh und zwei Schweinen. Als Abfindung erhielt der Schmied Lehmann auf der Gemeindefeldmark Niederschön­hausen eine Fläche von 3 Morgen angewiesen. Dieses Land lag auf der rechten Seite des Blankenburger Weges unmittelbar am Schloßgarten und ist von der Gemeinde an den Schmied Lehmann und seine Nach-