Heft 
(1907) 15
Seite
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Galland, Der Meister des Sparrschen Grabdenkmals.

monument eines im frühen Mannesalter verstorbenen Grafen de Rusompr« 5 ein der Berliner Schöpfung sehr nahestehendes Werk der Quellinusschule.

Hier wie dort verrät sich dieselbe Befangenheit hinsichtlich der Komposition, eine sichtliche Unfreiheit der schöpferischen Gestaltung, worin sich, nach meinem Dafürhalten, nur der Konflikt eines modernen Künstlers mit der von dem aristokratischen Besteller offenbar gewünschten traditionellen Auffassung des Grabmals kundgibt. Wer aber, so fragen wir noch ein Mal, war dieser Künstler? . . . Wirklich kein anderer als dergroße Artus, nämlich der ältere Quellinus (1609 1668), der be­gabteste, frischeste, phantasiereichste und geschmackvollste niederländische Bildhauer seiner Zeit! Also behält die alte Tradition doch recht. Was Nicolai vor hundert Jahren nur zaghaft auszusprechen wagte, was die späteren Autoren gedankenlos nachschrieben und was endlich neuerdings allgemein bestritten wurde, das hat durch eine harmlose urkundliche Notiz, die ich damals im Amsterdamer Stadtarchiv entdeckte, die vollste und endgiltige Bestätigung gefunden. Während mir nacheinander die Resolutie Boeken der Amsterdamer Ond-Burgermeestern, der Vroed- scliap und der Thesauriere (Schatzmeister) zur Durchsicht Vorlagen, fiel mein Auge beim Durchblättern eines der riesigen Folianten der Thesauriere auf folgende interessante Notiz;De Heer Burgermeester Witsen heeft my aengeseght dat de Heeren Burgermeestern hadden toe gestaen dat Artus Quellinus soude moghen gebruycken von Stadsmarmor so veel als hy tot 3a4 sepulturen ten Dienste van General Spar soude vannoden hebben. Präsent etc. Actum den 24. January 1660 (d. h. der Herr Bürgermeister Witsen hat mir mitgeteilt, daß die Herren Bürgermeister zugestanden hätten, daß Artus Quellinus gebrauchen sollte von dem Marmor der Stadt so viel als er für drei resp. vier Grabmäler im Dienste des Generals Sparr nötig haben sollte. Anwesend etc. Actum, den 24. Jan. 1660),

Daß diese Erlaubnis, von den Marmorvorräten der Amsterdamer Stadtverwaltung zu nehmen, nicht ohne Entschädigung der letzteren erteilt wurde, ergibt die später hinzugefügte Randbemerkung von anderer Hand:Is naderhand verstaen dat hy die soude betalen tot 1 Rycxd de voet (d. h. ist nachher beschlossen, daß er ihn bezahlen sollte mit 1 Reichstaler den Fuß). Aus einer andern großem Notiz der Schatzmeister vom 1. Mai 1665Liquidatie met Artus Quellinus geht ferner hervor, daß der Künstler damals der Stadt noch immer Geld für 42 3 / 4 Fuß Marmor schuldete, wofür man ihm allerdings 171 Gulden, d. h. 4 Gulden pro Fuß, nachträglich berechnete und von seiner Forderung abzog. Wir haben es hier zweifellos mit dem für das Monument der Beiliner Marienkirche verarbeiteten Marmor-Material zu tun. Somit ist uns die Entstehungsgeschichte des Sparrschen Grabmals jetzt völlig klargelegt. Nachdem der Feldmarschall, nach Bormann, schon am 4. August 1658