Heft 
(1907) 15
Seite
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Wegener, Das Kloster Gottesstadt in Oderberg.

zusammengesetzte, zum Teil wohl schon einheitliche Ortschaft Oderberg befestigt hatte, entstand unter der Herrschaft seiner Söhne, der Mark­grafen Johannes I. und Otto III., in den Jahren 1231 bis 1233 ein kleines neues Kloster in Barsdin, jedoch war dasselbe schon vorher als ein Hospital vorhanden. Prämonstratcnsermönche des Bistums Kammin verwalteten dieses Kloster und noch jetzt sind derMarienkirchhof und derMariensteig in Oderberg, östlich von der Angermünderstraße gelegen, Namen, welche die Erinnerung an dieses Kloster wacherhalten und seine Lage bezeichnen. Das Kloster selbst hießGottesstadt, es hatte aber nur kurzen Bestand, da bald nach seiner Gründuug das Kloster Chorin entstand, und infolge dessen ging das Kloster Gottesstadt ein und seine Güter fielen mit dem Hospital an Chorin.

Über das Kloster Gottesstadt in Oderberg sind noch mehrere lateinische Urkunden im Geheimen Staatsarchiv von Berlin vorhanden und diese sind sämtlich unter den Choriner Klosterurkunden in Riedels Codex, Band 13 des ersten Hauptteils, abgedruckt. Sie enthalten über die Gründung und Auflösung des Klosters und hiermit auch für die ältere Geschichte der Stadt Oderberg manchen Beitrag.

In der ersten 1231 ausgestellten Urkunde überlassen die Markgrafen Johannes I. und Otto III. einem Geistlichen und seinen Ordensbrüdern, also Mönchen, das Dorf Barsdin zur Gründung des Klosters. In deutscher Übersetzung hat diese Urkunde folgenden Wortlaut:Im Namen der heiligen und persönlichen Dreieinigkeit. Allen treuen Christen, welche in das vorliegende Schriftstück Einsicht erhalten, wünschen Johannes (I.) und Otto (III.), von Gottes Gnaden Markgrafen von Brandenburg, ein glückliches Leben für die Gegenwart und Zukunft. Wir werden einst alle vor dem Richterstuhl von Christus stehen, um nach unseren irdischen Taten unseren Lohn zu empfangen, nnd da wir Herrscher hier auf Erden nur leider zu wenig an die höheren himmlischen Dinge denken können, so müssen wir uns Freunde mit dem ungerechten Mammon (Reichtum) erwarben, unter deren Geleit wir nach dem Ausspruch des Herrn bei unserem Abfall von Gott einst eingehen in das ewige Gottes­haus. Aus diesen Gründen seien alle in der Gegenwart und Zukunft Lebenden hiervon unterrichtet, daß wir, die Markgrafen Johannes und Otto von Brandenburg, bei der uns so reichlich zuteil gewordenen himmlischen Gnade dem Herrn Dietrich, einem frommen Geistlichen, und seinen jetzigen und späteren (Ordens-) Brüdern zu unserem und zu unserer Eltern Seelenheil das Dorf, welches Barsdin genannt wird, mit allen seinen Gerechtsamen, mit jeder Nutznießung und Freiheit in den Weiden, in den bestellten und unbestellten Ackerländex - eien, in den Bächen, in den Bruchländereien, in den Werdern, in den Fischereien und in den Gehölzen verliehen haben. Hierbei leisten wir gänzlich Verzicht auf alles unser Recht, welches wir hieran haben oder haben dürften oder