Wegener, Das Kloster Gottesstadt in Oderberg.
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Freiheiten und die Befreiungen, welche unser hoch würdiger Bruder, der Bischof von Kammin, als Diözesan des Ortes mit Zustimmung seines Domkapitels eurem Kloster in milder und sorglicher Freigebigkeit überlassen hat, wie es die hierüber ausgefertigten Urkunden enthalten und wie ihr dieses alles rechtmäßig und friedlich auch schon im Besitz habt. Deshalb soll niemand in irgend einer Weise dieses Pergamentblatt unseres Schutzes und unserer Bestätigung verletzen oder versuchsweise seinem Wortlaut zuwiderhandeln. Sollte aber jemand ein solches Wagnis unternehmen, so möge er bedenken, daß ihn der Zorn des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus hierfür treffen wird. Ausgestellt in Anagni (südöstlich von Rom) am 11. Oktober im siebenten Jahr unserer päpstlichen Oberkirchenleitung (1233).“
Das neugegründete Kloster nahm aber keinen guten Fortgang, denn die Kranken- und Armenpflege, welche dort gefordert wurde, war zu gering. Hierzu kamen dann auch noch die durch den "Vertrag von Landin seit 1250 veränderten politischen Verhältnisse. Das Uckerland war durch diesen Vertrag in den Besitz der Brandenburger Markgrafen gekommen und diese gründeten nun am 2. September 1258 ein neues Oisterzienserkloster in Pehlitz, welches dann in Chorin an der Stelle des früheren Dorfes Ragösen erbaut und 1273 dorthin verlegt wurde. Infolgedessen wurde das Kloster Gottesstadt in Barsdin oder Oderberg aufgelöst, da der Markgraf Johannes 1. den Hauptinhalt des Klosters, das von ihm ausgestattete Hospital, dem neuen Oisterzienserkloster an dessen Gründungstage überwies. Die hierüber von dem Markgrafen Johannes I. ausgestellte Urkunde hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut: „Im Namen der heiligen und persönlichen Dreieinigkeit.
Johannes, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, setzt mit Segenswünschen für alle folgendes für immer fest. Da von Gott dem Weltregierer jede ordnungsmäßige Regierung eingesetzt ist und wir, im Besitz der weltlichen Macht, seine Diener zur Bestrafung der Schlechten und zur Ruhe und zum Frieden der Gottesdiener sind, so haben wir kraft unseres Amtes deswegen die Verpflichtung, eine Mauer gegen die Übeltäter zu errichten und selbst auch die Grenzen der uns anvertrauten Machtvollkommenheit gegen heilige Örter und religiöse Personen in keiner Weise auszudehnen, sondern vielmehr für die Wahrung ihres Rechts eifrig einzutreten. Deshalb wollen wir, daß folgendes zur Kenntnis aller jetzt und später lebenden Menschen kommt. Wir haben das Hospital der heiligen Jungfrau Maria, in dem Barsdin genannten Ort bei Oderberg gelegen, da dessen Güter und Besitzungen bisher von ihren Verwaltern zu nicht gerade nützlichem und zu wenig ertragreichem Gebrauch für die dort weilenden Armen verwandt wurden, mit Zustimmung unseres Bruders, des Markgrafen Otto, und zugleich auch unserer Erben, mit allen seinen Besitzungen, welche unsere Vorfahren, wir und andere treue