Issue 
(1907) 15
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Wegener, das Kloster Gottesstadt in Oderberg.

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Hospitals versuchsweise veräußern, sodaß dann weder die Kranken in dem Ilospital selbst Aufnahme finden, nocli ihnen ausreichende Beihilfe geleistet wird, so fällt das Hospital wieder, wie früher, frei zur Benutzung au die Stadt (Oderberg). Die kirchlichen heiligen Handlungen aber, nämlich Abendmahl, letzte Ölung und Begräbnis, sollen nur für die in dem Hospital selbst liegenden Kranken vollzogen werden. Auch sollen sie Prozessionen um den Kirchhof nur an den beiden Festen der Himmel­fahrt und der Geburt der ruhmreichen Jungfrau Maria (am 15. August und am 8. September) vornehmen und nur an diesen Tagen unverkürzt die Opfer in Empfang nehmen, nicht aber Abendandachten oder Ge­dächtnisfeiern für dargebrachte Opfer der zur Stadtkirche von Oderberg Eingepfarrten kirchlich abhalten. Außerdem werden die eben genannten Brüder zur Wahrung eines guten friedlichen Verhältnisses dem Herrn Heinrich, Pfarrer der Stadt Oderberg, auf Lebenszeit jährlich zwei Pfund (Pfennige) geben, das eine am Fest des seligen Michael und den Rest am Tag des seligen Martin, und einen Wispel Roggen, sechs Scheffel Gerstenmalz und sechs Scheffel Weizenmalz, jedoch sind sie nichtverpflichtet, dieses alles irgend einem seiner Nachfolger zu geben, und deshalb darf keiner derselben an sie irgend eine solche Forderung später stellen. Ferner werden die zu Barsdin gehörigen Leute ihr Recht, nämlich das Stadt­recht, auch von der Stadt (Oderberg) in Zukunft erhalten. Ausgenommen sind jedoch hiervon die Vorwerke, welche die Brüder mit ihren eigenen Händen bearbeiten und welche unter keiner weltlichen Gerichtsbarkeit in irgendeiner Art stehen. Damit aber diese unsere Anordnung und zugleich auch die Schenkung fest bestehen bleibt, haben wir die vor­liegende Urkunde mit Anhängung unserer Siegel und unter Beischrift der Namen der Zeugen für die Dauer abfassen lassen. Die Namen der Zeugen sind folgende, der Pfarrer Ileidenreich in Nauen, der Pfarrer Walter in Ziesar, der Pfarrer Heinrich in Oderberg und die Ritter, der Graf Ulrich von Regenstein, Johannes von Plotlio, der frühere Marschal Albert, Albert von Kaakstedt und Dietrich von der Marwitz, und noch mehrere andere Männer. Dieses ist verhandelt am 26. Juni im Jahr des Herrn 1259, in der 25. Epakte, in der 2. Konkurrente, in der zweiten Indiktion.

Nach dieser Urkunde, in welcher auch die Barsdiner durch die Verleihung des Oderberger Stadtrechtes mit den Bürgern dieser Stadt vereinigt wurden, blieb das Marienhospital des friiheien Klosters Gottesstadt damals noch in Oderberg, in späterer Zeit aber, im Jahr 1372, verlegte es der Markgraf Otto von Bayern nach Chorin selbst mit der folgenden Urkunde:Wir Otto, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, wollen, daß allen, welche in den Inhalt der vor­liegenden Urkunde Einsicht erhalten haben, folgendes nicht unbekannt

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