Wegener, Gründungsurkunden in Altilren miirkischer Kirchen
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Gründungsurkunden in Altären märkischer Kirchen.
Von W. A. Wegener.
In Nr. G des Monatsblattes „Brandenburgs“ von 1904 war S. 201 in der Abhandlung „Eingemauerte Segenssprüche in mittelalterlichen Bauwerken“ von Oberlehrer I)r. Muchau-Braudenburg, ein Zweifel daran ausgesprochen, daß in Kapseln verschlossene Gründungsurkunden durch Einmauerung den kirchlichen Gebäuden einverleibt seien. Dieser Zweifel dürfte nach dem in Folgendem Dargelegten nicht berechtigt sein. Zuerst mag inbetreff des Allgemeineren die hierher gehörige Stelle aus dem in Berlin 1885 erschienenen „Inventar der Bau- und Kunstdenkmäler in der Provinz Brandenburg“ von Bergau, S. 80, abgedruckt sein: „In jedem katholischen Altäre befindet sich in der Mitte der Steinplatte eine besonders verschlossene Vertiefung (sepulcruin), in welche der Bischof bei der Konsekration des Altares ein gewöhnlich bleiernes Kästchen mit einer Reliquie, welche den Altar eben zum Grabe macht, nebst der Konsekrationsurkunde hineinlegte. Zum Zeichen, daß der Altar geweiht ist, wurden auf der Deckplatte desselben fünf Kreuze, die Weihekreuze, eingemeißelt.“ Zum weiteren Beweise für eingemauerte Konsekrationsurkunden seien drei Beispiele aufgeführt. In dem Altar der Kirche in Schönhausen in der Altmark fand man 1712 eine kleine mit Wachs verklebte Büchse mit Haaren und kleinen Knochen (Reliquien), welche mit seidenen Läppchen umwickelt waren, und hierzu die Konsekrationsurkunde auf Pergament mit folgendem Wortlaut:
„Anno Dominice incarnationis MCCXII. VII. Idus Novembris consecrata est Ecclesia in Sconehusen in honore Sancte Dei gene- tricis Marie et Sancti Willebrordi a venerabili Sigebodone, Ilavelbergensi Episcopo. Continentur in summo altari reliquie sanctorum Thebeorum martirum, Sebastiani martiris, Constantii Episcopi et Martiris, Egidii Abbatis, Albani martiris, Willebrordi confessoris et aliorum Martirum, Confessorum etc.“
Deutsch: „Im Jahr 1212 nach der Geburt des Herrn am 7. November ist die Kirche in Schönhausen zur Ehre der heiligen Mutter Gottes Maria und des heiligen Willibrord von dem hochwürdigen Bischof Siegbold von Ilavelberg eingeweiht worden. Oben in dem Altar liegen die Reliquien der heiligen Thebaischen Märtyrer, des Märtyrers Sebastian, des Bischofs und Märtyrers Constantius, des‘Abts Egidius, des Märtyrers Alban, des Bekenners Willibrord und noch von anderen Märtyrern, Bekennern usw.“ Ähnliche Konsekrationsurkunden wurden noch in den Altären der Kirchen von Hassel bei Stendal aus dem Jahr 1230 und von Breddiu
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