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Friedei, Zur Baugeschichte des Pariser Platzes in Berlin.
Anders hätte die Sache gelegen, wenn die Häuser aus dein königlichen Fassadenbaufonds (wie vielfach in der Zeit Friedrichs des Großen zu Berlin, Charlottenburg und Potsdam) erbaut und jede wesentlichen Veränderungen ohne Allerhöchste Zustimmung untersagt gewesen wüten, dies trifft hier aber nicht zu; dem König Friedrich Wilhelm I. hat zwar der Bauriss zur Genehmigung Vorgelegen, besondere Bedingungen sind aber daran nicht geknüpft worden.*)
Dagegen sind die anstoßenden von Kohdichschen Legatenhäuser Pariser Platz Nr. 3 und 3a mit baulichen, auf die Fassade bezüglichen Beschränkungen behaftet.**)
Die eingangs gedachten Häuser hatten Freihaus-Qualität, womit jedoch die Verpflichtung der Freihansbesitzer zu Diensten, Quartier- und Utensilien-Gewährung bei Hoffesten und Besuchen fürstlicher Personen mit ihrem Gefolge bei Hofe verbunden war. lin Jahre 1869 beantragte das K.-IIofmarschallamt die Ablösung der Verpflichtungen der Freihausbesitzer zu Berlin bei der K. General-Kommission zu Frankfurt a. 0. Laut Bescheid des Kommissars derselben vom 16. November 1869 betrug die für das Haus Pariser Platz Nr. 1 berechnete Rente 5 Th. 28 Sgr. 11 Pf. Solche Renten konnten grundbuchlich eingetragen oder durch einmalige Kapitalzahlung abgelöst werden.
So spiegelt sich in den Freihäusern wie in den Fassadenfondshäusern gleichmäßig die große landesvätorliche Fürsorge und das besondere Interesse wieder, welches die Preußischen Könige der fridericianischen Zeiten ihren Residenzen widmeten.
*1 Vgl. über das königliche Fassadenrecht. Brd. IX. 195, XIV. 7.
**) Das Rodichsche Legatenhmis Nr. 3 und 3 a soll dem I. Garde-Regiment zu Fuß so lange als dies die Grenadiermfltze führt, gehören. An der Fassade befinden sich Embleme, welche Helme darstellen, auf dem Dach sind zwei kriegerische Trophäen aufgerichtet. Beide Grundstücke sind mit einem einheitlichen Bau ausgestattet. Links im Eingang von Nr. 3 steht das Standbild eines Grenadiers mit der charakteristischen hohen Mütze. Noch ist zu bemerken, daß bei Nr. 3 eine Erinnerungstafel für den hier verstorbenen Schöpfer des Preußischen Landrechts Suarez, hei Nr. 3a eine solche für den hier ebenfalls verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Berlin Feldmarschall Frli. v. Wrangel, volkstümlich „Papa Wrangel“ genannt, angebracht ist, jene aus Bronze, diese aus geschliffenem Granit.
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