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Heinze, Friedeberg Nm. im Wechsel der Zeiten.
«len beiden Seen war die noch heute vorhandene Mühle im Betriebe, auf der das Asylrecht ruhte. Auf einem Hügel in der Nähe erhob sich der Galgen, der nicht selten gebraucht wurde. Wälder, Sümpfe und Seen umgaben die Stadt in geringer Entfernung. Ein getreues Abbild Friedebergs aus jener Zeit findet sich in Merians Topographia Electoratus Brandenburgici vom Jahre 1652. *)
Die Bewohner, in den Sitten rauh und einfach, waren zum grollten Teile Ackerbürger oder „Bauermeister“. Neben ihnen wohnten in der Stadt zahlreiche Handwerker, die sich zu Zünften**! zusammenschlossen. Diesen stand das Recht auf alle in der städtischen Bannmeile vorkommende Arbeit ihres Gewerbezweiges zu. Außerhalb der Zunft war jeder Gewerbebetrieb untersagt; fremde Händler durften nur während der Märkte in die Stadt kommen. An den Lehnsherrn, die Stadt und die Kirche,***) zahlten die Bewohner Abgaben, die Bede (von bitten), die aber nicht beträchtlich waren. Sodann hatten sie für den Schutz der Stadt zu sorgen; sie konnten aber auch zu Kriegsdiensten außerhalb der Ringmauer herangezogen werden. Zu diesem Zwecke waren sie mit Brustharnisch, Eisenhaube, Spieß und Schwert bewaffnet. Angeführt wurden sie von den Ratsherren. Ferner mußten sie Treiberdienste bei Wolfs- und Ilirschjagden leisten Dafür durften sie das zum Bau ihrer Däuser und zur Feuerung nötige Holz kostenlos aus den landesherrlichen und städtischen Forsten entnehmen, ihr Vieh auf die allgemeine Weide treiben und in den Seen fischen.
Oft hielten sich die Markgrafen in unserer Stadt und ihrer Umgebung auf. Für gewöhnlich wurden sie vertreten durch den Vogt der Terra Vredeberghe, der anfangs in Friedeberg (die „Vogtei“ weist noch heute darauf hin), später in Driesen seinen Sitz hatte. Er übte im Namen des Landesherrn die höhere Gerichtsbarkeit aus, wobei ihm aus der Bürgerschaft gewählte Schöffen zur Seite standen; sie ging aber bald ganz an den Rat der Stadt über. Unter ihm gebot in Friedeberg als Vertreter des Staates der Stadtschulze, dem die niedere Gerichtsbarkeit
*) Das Spitzbogentor neben dem Mühlentore ist erst in späterer Zeit durchgebrochen worden, als das letztere vermauert worden war. f'ber die Veranlassung dazu gibt es mehrere Sagen. Die eine berichtet, man habe es zum Andenken geschlossen, nachdem einst Kaiser Karl IV. hindurchgezogen war. Die andere behauptet, daß durch die Schließung des Hauptweges die Aufnahme des falschen Waldemar schimpflich gekennzeichnet und der Nachwelt ein warnendes Beispiel vor die Augen gestellt werden sollte. Friedeherg hat diesen aber garnicht anerkannt. Wahrscheinlich vermauerte man das Haupttor hier wie auch in Woldenherg, um es als Magazin zu gebrauchen, nachdem die Befestigung überflüssig geworden war. Erst 1826 ward es wieder geöffnet, als Friedrich Wilhelm III. die Stadt auf einer Reise passierte.
**) Schon früh spielten die Tuchmacher eine hervorragende Rolle; heute ist die Tuchmacherei aus der Stadt verschwunden.
***) Zu ihrem Besitze gehörte das heutige Gut „Marienland“.