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8. (3. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
berg und Rixdorf liegt die Bestätigung des Statutes den zuständigen Ministern ob. Nach erfolgter Bestätigung ist das Statut in ortsüblicher Art bekannt zu machen. § 3: Polizeiliche Verfügungen, durch die die Bauerlaubnis auf Grund der nach diesem Gesetz ergangenen ortsstatutarischen Vorschritten versagt wird, sind nach Anhörung des Gemeindevorstandes zu erlassen. Dieser hat zunächst das Gutachten einer besonderen Gemeindekommission anzuhören, über deren Zusammensetzung, insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligung von Sachverständigen das Nähere in dem Ortsstatut zu bestimmen ist.
Wir werden der wichtigen heimatkundlichen Angelegenheit unsere besondere Obacht widmen.
VII. Denkmalszerstörungswut. Zu den schönsten Punkten im Potsdams Umkreis gehören die Ravensberge mit dem unheimlichen Teufelssee, der vor ein paar Jahren infolge eines unter grauenhaften Umständen dort verübten Mordes viel von sich reden machte. Von hier aus gelangt man teils auf schattigem Waldwege, teils am Waldsaum entlang, rechts die ausgedehnten Berkholzer Wiesen neben sich, zu einem iibei’aus freundlichen und idyllischen Ruhepunkt, der „Quelle“, oder, wie sie vor Jahren noch mit Berechtigung hieß, dem „Engelsbrunnen.“ Der silberne Ton des sprudelnden Wässerchens stimmt ganz zu der erquickenden Ruhe des lauschigen Plätzchens; man fühlt sich losgelöst von allem Kleinlichen. Friedrich Wilhelm IV. weilte oft und gerne hier. Er ließ die Quelle einfassen, mit einer Nische versehen und in diese hinein eine Sandsteinfigur stellen, eine Engelsfigur, wonach die Stelle auch Engelsbrunnen genannt wurde. Es muß aber Menschen geben, denen etwas Reines, Unentweihtes ein Greuel ist, und solche waren es wohl, die im Frühling dieses Jahres roh und pietätlos den Ort geschändet und die Engelsfigur herabgestürzt haben. Ist es den Bubenhänden aber auch gelungen, das kleine Kunstwerk aus Menschenhand zu vernichten: das größere aus der Hand der Natur ist geblieben. Auch in der geschändeten Form übt der Oi’t noch seinen ^wundersamen Zauber aus, und wer seine Wanderung bis dorthin ausdehnen will, wird sich reich belohnt sehen.
VIII. Zur Gefährdung der Naturdenkmäler in der Mark. Unter diesem Titel teilt Herr A. Arndt—Angermünde in den Monats- Blättern des Touristenklub für die Mark Brandenburg vom 1. Juli 1906 sehr interessante, zum Teil gegen die Forstkulturen gerichtete beherzigungswerte Angaben mit, welche wir dem Herrn Stadtforstrat in Frankfurt a. 0. zur Lektüre hiermit bestens empfehlen. Freilich gerade die Touristenklubs sind manchem Forstmann ein Dorn im Auge.
IX. Mitteilungen des Bundes Heimatschutz. No. 1—8. August 1906, die Bundesjahresversammlung findet am 1. und 2. Oktober d. J. in München statt. Wir bitten um rege Beteiligung, Darin befindet sich ein Artikel „Hans Thoma und die Pflege des