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8. (3. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
Kultur und Geschichte Nordwest-Deutschlands, wie es sich in den Römerkriegen sowie bei der sächsischen und fränkischen Eroberung als einheitliches Gebiet darstellt.
2. Er sucht diesen Zweck, ohne die selbständige Tätigkeit seiner Mitglieder zu beeinträchtigen, zu erreichen durch regelmäßigen Austausch der von ihnen gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse. Er wird zu dem Ende ferner enge Fühlung zu halten suchen mit der Römisch-Germanischen Kommission, dem Verbände west- und süddeutscher Vereine für Römisch-Germanische Altertumsforschung und dem Gesamtverbande der deutschen Geschichts- und Altertums- Vereine.
II. Organisation.
3. Von den Mitgliedern des Verbandes zahlen Vereine, die
bis 100 Mitglieder haben, 5 Mk. Jahresbeitrag
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Die ihm angehörenden Institute (Museen, Bibliotheken etc.) zahlen ohne Unterschied 10 Mark Beitrag. Jedes Mitglied des Verbandes hat eine Stimme.
4. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April.
5. Organe des Verbandes sind:
1. Der Verbandstag.
2. Die Vertreterversammluug.
3. Der Vorstand.
III. Der Verbandstag.
6. Für den Verbandstag haben alle Mitglieder der dem Verbände angehörenden Vereine und Institute Zutritt und Stimme. Sie können Gäste einführen, denen auch das Wort in der Besprechung zusteht.
7. Die Verbandstage finden in der Regel alljährlich an wechselnden Orten statt. Sie werden von einem Ortsausschuss im Einvernehmen mit dem Verbands Vorstände vorbereitet. Auf ihnen wird berichtet über Verbandsangelegenheiten, es werden wissenschaftliche Vorträge gehalten, ev. auch Resolutionen gefaßt und nach Möglichkeit Besichtigungen vorgenommen.
IV. Die Vertreter-Versammlung.
8. Die Vertreter-Versammlung besteht aus den Vertretern der im Verbände zusammengeschlossenen Vereine und Institute. Die Vorstandsmitglieder haben neben den Stimmen der Vereine, welchen sie angehören, keine besondere Stimme.