416
1.3. (8. außerordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
Aus dieser Zeit stammen auch die beiden an der Turmwand im Hofe eingemauerten Gedenksteine (Siehe untenstehende Abbildung).
Oben ein Wappenstein: In der Mitte das Kurfürstliche Wappen, zu beiden'Seiten, jedoch etwas kleiner ein Wappen der Familie v. Röbel, darunter die Inschrift: „1579“. Nehcbst Gott der Löbliche Churfürst
' - V,
Johannes Jorge Markgraff pp. mitt Churfürstlicher Freyheitt dis Haus belehnet hat.“
Weiter unten ein einfacher Inschriftstein als Grundstein des Hauses: „Zacharias Rubeln gab es Gott das ehr dies Haws gebawet hadt Sich und zu - Ehren seinem Geschlecht im anno 1573 den ehrsten Stein geleget.“