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16. (5. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
da ich mit Genehmigung der Direktion des Märkischen Museums und unserer hochverehrten Frau Oberpräsident Exzellenz Elisabeth von Trott zu Solz in Potsdam, als Ehrenvorsitzenden der Brandenbnrgischen Gruppe, die Zusammenstellung der Gegenstände für die geschichtliche oder retrospektive Abteilung übernommen habe. Herr Kustos Buch- holz unterstützt mich dabei bestens, ebenso der teclmisch-artististische Leiter dieser gesamten Abteilung Herr Professor Stöving. Die Beziehungen zur Heimatkunde bei dieser Ausstellung springen so sehr in die Augen, daß ich darüber viele Worte nicht zu verlieren habe.
IV. Gute Fassadenentwürfe für Stadt und Land werden jetzt in den verschiedensten Teilen Deutschlands gefördert und prämiiert. Es gilt dem gedankenlosen und unpassenden Nachahmen städtischer Bauten auf dem Lande und ebenso dem leeren Protzentum mit elegant sein sollenden Stuck-Fassaden in den Städten durch Muster und gute Vorbilder entgegenzuarbeiten. Wem es mit der Erhaltung des Heimatsbildes Ernst ist und wer die privaten wie öffentlichen Bauten in Harmonie mit der Heimatkunde behandelt und gefördert wissen will, dem werden die hierauf abzielenden Bestrebungen sympathisch sein. Es gibt da noch unendlich viel zu tun. Ein Beispiel in unserm Vorort Deutsch- Wilmersdorf möge dies zeigen. Die Prämiierung von Fassadenent- würfen, welche vom Magistrat dieser Stadt im Jahre 1907 angekündigt war, hat leider nicht den Erfolg gezeitigt, den die Behörde durch das Beispiel von Lübeck und Hildesheim ermutigt, 'gehofft hatte. Kein einziger Bauherr ist in den ausgeschriebenen Wettbewerb der Stadt Wilmersdorf eingetreten. Charlottenburg hat sich bei seinen neu angelegten Straßen den Einffuß auf die Hausfassaden dadurch gesichert, daß es als Verkäuferin von Grundstücken dem Käufer die Genehmigung seiner Fassaden zur Bedingung machte. Solche Fälle werden aber im ganzen recht vereinzelt Vorkommen. Im allgemeinen hat die Kommune kein Bestimmungsrecht auf die Ausgestaltung des Straßenbildes, und die Baupolizei hat nicht das Recht, auf den Architekten einzuwirken, da die Behandlungen der straßenpolizeilichen Fragen auf ganz anderem Gebiete liegen. Es besteht allerdings ein Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften, aber die Vorschriften treten nur dann in Kraft, wenn die allerschlimmsten Verstöße verhindert werden sollen. Der Wilmersdorfer Magistrat hofft trotz des ersten Mißerfolges daß sich an dem neuen, soeben ausgeschriebenen Wettbewerb zahlreiche Architekten beteiligen werden. Die Grundstücksbesitzer haben sich unter Angabe des für den Entwurf verantwortlichen Architekten zur Konkurrenz zu melden und Photographie und Grundriß einzureichen. Das Preisgericht besteht aus den Mitgliedern der städtischen Hochbaudeputation. Sollte ein Preisträger auf den Geldpreis verzichten, so erhält er eine künstlerisch hergestellte Plakette, die auch geeignet ist, am Hause oder im Vestibül angebracht