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16. (5. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
nur das persönliche Vorbild kann da wirken, außerdem werden dadurch engere Beziehungen zwischen Iloch und Niedrig geknüpft. Am besten würde immer ein rotes Mieder sein, dazu wirkt immer der weiße Ilemd- vorstoß am Oberarm gut. Die Farbe des Rockes ist dann nicht mehr von solcher Bedeutung. Auch die jungen Männer müßten rote Westen tragen, arbeiten tun sie in der guten Jahreszeit in Hemdsärmeln, und beim Tanz in der wärmeren Jahreszeit zogen sie, früher wenigstens, auch oft die Jacken aus. Rot ist und bleibt die Farbe für das Landvolk. Ich habe übrigens im Laufe der Jahre viel, und auch mit sehr einsichtigen und klugen Bauern gesprochen über Wiedereinführung und Belebung der alten Trachten, aber viele sagten doch und mit gewissem Recht: „die Herrschaften sagen, wir sollen so gehen, aber sie selber wollen nicht so gehen.“ — Vor drei Jahren noch lernte ich in Nauheim einen Bauern aus dem Hannoverschen kennen, der dort als Kurgast weilte, ein jüngerer Mann und sehr wohl bewandert in allen ländlichen Fragen. Er hatte sich in dem betr. Hause, wo er wohnte, als „Bauer“ eingeschrieben, als seinen Stand. Er erzählte mir, als er dann zum Hause hinausging, lagen die anderen (Gäste) im Fenster und sagten höhnisch hinter ihm: „da geht der Bauer.“ Selbstverständlich waren es Städter.
Dieser Mann sagte, er würde in der Einführung ländlicher Volkstracht bei den Herrschaften eine Mitwirkung zur Lösung der schwierigen heutigen ländlichen Verhältnisse sehen.
Herr v. Schulenburg begrüßt deshalb den Entschluß der Prignitzer Damen und ich bitte unsere Mitglieder und Freunde bei der Beantwortung der Frage des Herrn von Jagow, wo es möglich ist, mitzuwirken.
VII. Das Hundertjährige Jubiläum der Städteordnung vom 18. November 1908.
Wenn auch in den letzten Tagen eine wahre Flut von Reden, Leitartikeln, wissenschaftlichen Abhandlungen, kleineren und größeren Büchern erschienen ist, welche sich mit diesem Thema orientierender Weise beschäftigen, so müssen wir dasselbe heut Abend selbstverständlich ebenfalls tun.
Es waren zwei bahnbrechende Gesetze, welche zur Wiedererhebung des niedergetretenen Preußischen Staats und Volks gleichmäßig beitrugen.
Zunächst für unsere Landbevölkerung und bereits im Jahre 1807 ergangen, das Edikt betreffend die Aufhebung der Erbuntertänigkeit und all des lästigen Zwanges und Bannes der für den einzelnen hiermit zusammenhing. Sonderbarer Weise hat man diese befreiende Tat nicht so laut gefeiert wie die Städteordnung, obwohl jene vielleicht noch folgereicher gewesen ist. Vielleicht liegt es daran, daß die großen tonmel-