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Past. em. Zimmermann.
diesem Titel in der Brandenburg^ gehaltenen Vortrags, Brandenburgs, Monatsblatt Jahrg. XVII S. 213.
Es lag nahe, Fräulein Lemke zu ersuchen, über das Cohnsche Buch zu referieren, sie hat diese Bitte nachstehend erfüllt.
Ehe ich zu meinem kleinen Vortrag über die Pimpinelle schreite, habe ich auf Wunsch des Herrn Geh.-Rat Friedei auf ein kleines Buch hinzuweisen: „Farbe und Seele“ von Dr. Richard Cohn (Berlin, Hugo Steinitz, 1908). Herr Dr. Cohn hat sein Thema mit großer Innigkeit und unter Heranziehung zahlreicher Vorstellungen, Erfahrungen und Schlüsse geschrieben, und es dürfte ihm aus den Leserkreisen viel Zustimmung zu teil werden. Als Motto wählte er die Worte: „Im Getriebe der Weltfahrt werden die akustischen Dissonanzen immer größer; man muß sich an die Farben halten, die still und beschaulich leben und das Gemüt mit anspruchsloser, geräuschloser Liebe erfüllen.“ — Es fehlt leider heut die Zeit, näher auf „Ilimmelrot und Erdenrot,“ „Farbenmusik“ usw. einzugehen und verweise ich Sie deshalb des weitern auf die Lektüre des Büchleins selbst.
XX. Fräulein Elisabeth Lemke: Die Pimpinelle in der Volkskunde. Der Vortrag wird im nächsten Heft als besonderer Aufsatz erscheinen.
XXI. Nach der Sitzung zwangloses Beisammensein im Ilofbräu- Restaurant zum Roland von Berlin, Potsdamer Straße 127—128.
Der Bürgereid im alten Jüterbog.
Von Past. em. Zimmermann.
Auf dem Rathaus zu Jüterbog wird ein Ilolzklötzchen verwahrt, unten 25 cm lang, oben 16 cm, Durchmesser 8 cm, welches auf der Vorderwand das jüngste Gericht, rechts Christus am Kreuz, auf der linken Seite die ehernen Schlangen und auf der Rückseite die Auferstehung darstellt. Diese farbigen Gemälde sind aus Papier und auf' den Holzklotz geklebt, leider aber von Wurmstich sehr mitgenommen.
Den Bemühungen des jetzigen Herrn Bürgermeisters ist es gelungen ein Schriftstück aufzufinden, dessen Abschrift ich beifüge und das sich auf die Benutzung des Klötzchens beim Bürgereide bezieht, mit folgendem Wortlaute:
Admonitio,
welche denen jungen Bürgern bei Ablegung des Bürger-Eydes zu halten ist.