Heft 
(1910) 18
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Die Afaurer-Gesellenlnnung zu Luckau.

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zn sein, denn am Kirmeßqnartal 1861 wurden z. B. verbraucht: 1 Tonne Bier für 3 Thlr. 2 sgr. 6 Pfg., für 28 sgr. Branntwein (1 Quart kostete 2 sgr. 6 Pfg.), für 1 Tlilr. 5 sgr. Wurst und Semmel, für 1 Thlr. 15 sgr. Flaschenbier. Groß war die Zahl der Gesellen nicht; sie betrug etwa 25 in den Jahren 1859 bis 1885. Ein fruchtbares Jahr für die Kasse scheint 1876 gewesen zu sein, denn am Pfingstquartal, 6. Juni, blieb ein Kassenbestand von 53 Mk. und 72 Pfg. übrig, trotz folgender Ausgaben: V* Tonne Bier 5 Mk., dem Bierknecht 25 Pfg., 3 Ltr. Schnaps 90 Pfg., 1 Licht 10 Pfg., Tinte 1 Pfg., für die Stube 3 Mk., den Willkomm zu putzen 50 Pfg., Annonce 1.20 Mk., Leichen­bestellung 50 Pfg., 3 Liter Schnaps 90 Pfg., '/< Tonne Bier 2.50 Mk., Papier 2 Pfg. Das nicht verbrauchte Quartalsgeld kam auf die Sparkasse, von der es nach Bedarf abgehoben wurde; so wurden 1878, als man auf Grund der Deckclinschrift des Willkomm die Feier eines zweihundert­jährigen Jubiläums der Gilde beschlossen hatte, für diesen Zweck 12 Mk. geholt. Das Fest, am 11. Juni 1878, scheint aber im engsten Kreise gefeiert worden zu sein, denn auf dem nächsten Quartal konnten 7,50 Mk. zurück gezahlt werden. 1883 holte man zur Ivirineßfeier 12 Mk., 1885 15 Mk. aus der Sparkasse und diesen Modus hat man beibehalten, weil einmal die Zahl der zur Innung gehörenden Mitglieder immer kleiner wird und die Quartalsgelder für eine ordentliche Zeche nicht mehr aus­reichen und weil man sich zweitens sagt, weshalb sollen Gelder auf­gespart werden, die uns resp. unsern Nachkommen doch nicht zu Gute kommen.

Zum Schluß lasse ich noch die früher gebräuchlichen Ansprachen, wie sie bei versammelter Innung üblich waren, folgen (nachbandschr. Aufzeichn).

Eintritt in der Handwerksstube.

Mit Gunst und Erlaubniß, nehme ich meinen Ehrbaren Eintritt vor die ehrbaren Altkassen und Junggesellen, also mit Gunst.

Vortritt der Junggesellen vor der Handvverkstafel.

Mit Gunst und Erlaubniß, nehme ich meinen ehrbaren Vortritt, vor der ehrbaren Handwerkstafel, vor die ehrbaren Altkassen und Junggesellen und vor die ganze ehrbare Gesellschaft wie sie hier ver­sammelt ist, also mit Gunst.

Niederlegen der Schreibegebühren.

Mit Gunst und Erlaubniß, lege ich meine ehrbaren Schreibege­bühren auf der ehrbaren Handwerkstafel nieder, vor die ehrbaren Altkassen und Junggesellen, und vor die ganze ehrbare Gesellschaft wie sie hier versammelt ist, ich bitte*die ehrbare Gesellschaft, mich als ehrbaren Maurergesellen einzuschreiben, also mit Gunst.