Ifl. (7. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
eine Schönheit, die iu der leichten Tracht damaliger Zeit voll zur Geltung kam.
Von Neidern, an denen es Wildenbruch selbstverständlich nicht gefehlt, ist ihm in herabsetzender Weise die Bezeichnung der „Hofdichter“ angehängt worden, wogegen er sich mit vollstem Recht verwahrt hat. Wer wollte es ihm, dem Hohenzollernsprößling, wohl verargen, daß er mit Vorliebe sich hohenzollernschen Dramenstoff wählte? Gelegentlich nannte er sich halb im Scherz halb im Ernst „Berliner Stadtdichter“, denn er hat im Auftrag und auf Bitten des Berliners Magistrats zum öftorn Gelegenheitsdichtungen, Prologe, Begrüßungen n. dergl. verfaßt. Ich entsinne mich z. B. noch eines szenischen Prologs „Elektra“ zur Begrüßung des Internationalen Elektrikerkongresses im Berliner Rathaus, wobei die berühmte Schauspielerin Klara Meyer die Titelrolle gab, nicht die Tochter des Agamemnon und der Klytemnestra, die Schwester von Orest und Iphigenie und Gemahlin des Pylades, sondern den Genius der Elektrizität in hinreißender Verkörperung.
Zum Schluß seien bis jetzt ungedruckte, im B. L. A. vom 20. d. M. veröffentlichte Stammbuchverse erwähnt, welche der Entschlafene unserm geehrten Mitgliede Herrn Lehrer Emil Fischer, dem Begründer des Städtischen Museums in Rixdorf, von Weimar aus i. J. 1903 gewidmet hat:
„Glaub’ an das Große; laß von kleinen Geistern Der Seele Trunkenheit Dir nicht bemeistern.
Die Sonne, sieh’, wie sie im Abendrot Za schwinden scheint, als ginge sie zu Tod.
Nio schwindet Sonne, wir nur sind zu klein,
Um immer Zeugen ihres Lichts zu sein.
Mancher von uns mag sich an diesen innig empfundenen Zeilen aufrichten.
X. Herr August Wernicke in Bernau, feierte am 8. Januar ein seltenes Jubiläum, nämlich als Stadtverordneten-Vorsteher in seiner Vaterstadt seit 25 Jahren. Wer da weiß, welche Rolle Haß und Gunst der Parteien im Leben eines Stadtvaters zu bedeuten haben, der wird sich über das seltene Ereignis zugleich verwundern und erfreuen.
Vor hundert Jahren schon stand als erster Stadtverordnetenvorsteher, nach Begründung der Städteordnung, ein Friedrich Hermann Wernicke (Urgroßvater des Jubilars) an der Spitze der Versammlung. Treu wie der Vorfahr, so waltete der Urenkel schon 31 Jahre ganz im Sinne der Steinschen Städteordnung seines Amtes als Stadtverordneter. Die Pflichten, die ein derartiges Amt in sich schließt, sind mit den Worten in der Städteordnung von 1808 zusammengefaßt: „Das Gesetz und ihre Wahl sind ihre Vollmacht, ihre Überzeugung und ihre Ansicht