31. (8. außerordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.
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„Wir, der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenz- Stadt Berlin, urkunden und bekennen hiermit, daß, nachdem der Stadtrat und Geheime Regierungsrat Friedei seit dem 13. Februar 1873 das Amt eines Mitglieds des hiesigen Magistrats-Kollegiums ehrenvoll bekleidet und sich während dieser langen Zeit dem Dienst unserer Stadt und ihrer Angelegenheiten mit allem Eifer und aller Tatkraft gewidmet hat, und eines segensreichen Erfolges seines Wirkens sich bewußt sein darf, wir ihm in Gemäßheit des Paragraphen vierunddreißig der Städte-Ordnung vom 80. Mai 1853 in Übereinstimmung mit der Unterzeichneten Stadtverordneten-Versammlung das Prädikat eines
Stadtältesten
hierdurch feierlichst verleihen und in dankbarer Anerkennung seines Schaffens für das Beste unserer Stadt zugleich die ehrenden Vorrechte einräumen, welche durch den Gemeindebeschluß vom 27. April 1893 den Stadtältesten als Anerkennung ihres Wirkens zugesichert worden sind.
Dessen zum Erweise ist diese Urkuude von uns unter unserer Unterschrift und dem großen Stadtsiegel unter Mitvoll- ziehuug der Stadtverordneten-Versammlung ausgefertigt worden.
Folgt Siegel
und die Unterschriften von sämtlichen Magistrats-Mitgliedern und von 8 Mitgliedern des Vorstandes der Stadtverordneten-Versammlung.
Die in der Urkunde erwähnten Vorrechte der Stadtältesten sind in 10 Paragraphen angelegt. Wesentlich ist darin, daß sie an allen Festlichkeiten der Stadt teilnehmen und dabei den Vortritt vor dem Magistrat haben, daß ihnen die Benutzung der städtischen Anstalten in demselben Maße wie den Magistratsmitgliedern zusteht, daß ihnen alle städtischen Veröffentlichungen zugestellt werden, daß sie auf Wunsch m den Magistratschören der Kirchen einen Sitz erhalten, daß bei ihrer Bestattung eine städtische Abordnung teilnimmt und daß für sie auf Verlangen der Angehörigen auf städtischen Friedhöfen eine Grabstelle kostenfrei hergegeben wird.
2. Die Städtische Ehrenplakette für Stadtälteste.
Schwarzgehaltene Bronze, 8 cm Durchmesser.
Ein nackter Mann, die Rechte, wie ausruhend, an die Hüfte gelehnt, in der herabhängenden Linken einen Lorbeerkranz hängen lassend, schreitet auf kaum sichtbaren Stufen über von 2 Putten gehaltene Blumengewinde hinweg, der Höhe zu in einer Richtung, die ihm ein fliegender