Heft 
(1910) 18
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23. (9. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.

Sein bekanntes tragisches Ende sollte neben dem vielen dauernd Guten, das er geschaffen, indessen auch seine Widersacher mit ihm aussöhnen. Er fiel bekanntlich ein Opfer seiner Dienstpflicht am 10. März 1850 in der Jungfernheide unweit des Forsthauses Königsdamm im Duell. Es erübrigt bei dieser Gelegenheit noch, auch des Exekutivorganes des Polizei-Präsidiums, der Schutzmannschaft, zu gedenken. Dieses Institut wurde infolge der fortschreitenden Unruhen des Jahres 1848 durch A. K. O. v. 23. Juni 1848 unter der Amtsführung des Polizei-Präsidenten Dr. von Minutoli zunächst provisorisch ins Leben gerufen und im Jahre 1851, nachdem es sich hinreichend zu bewähren Gelegenheit gehabt hatte, definitiv begründet und endgültig organisiert.

Die fortschreitenden Unruhen des Jahres 1848 hatten mancherlei Einrichtungen zur Erhaltung der Ruhe und Ordnuug in der Stadt ins Leben gerufen. Nachdem das Militär wiederholt zum Einschreiten ge­nötigt gewesen, wurde in einer Miuisterkonferenz am 16. März beschlossen, zunächst schleunigst bürgerliche Schutzkommissionen zu errichten. Mit königlicher Genehmigung traten dieselben in den 102 Stadtbezirken unter der Leitung von Kommunalbeamten zusammen. Die dazu berufenen Bürger sollten eine Art amtlichen Charakters erhalten und vor Be­leidigungen und Widersetzlichkeiten des Publikums durch darauf fest­gesetzte Strafen geschützt werden. Sie trugen eine weisse, mit dem WorteSchutzbeamter bedruckte Armbinde und in der Hand einen weißen Stab, etwa 1£ Fuß lang. Diese Schutzbeamten waren zumeist Kommunalbeamte, jedoch waren auch einige nicht im Kommunaldienst stehende angesehene Bürger in ihre Reihen eingetreten. Gegen Störungen der öffenlichen Ordnung sollte nunmehr das Militär nicht eher einschreiten, als bis die Schutzkommissionen erklärt hätten, sie vermöchten nichts mehr zu bewirken.

Daß diese Schutzbeamten in Berlin nichts ausrichten konnten, war augenscheinlich. Sie wurden vom Publikum verhöhnt und verspottet. Armbinden und Stäbe wurden ihnen entrissen, und manchem wurde nach beliebter Berliner Manier der Hut angetrieben. Die Stadtverordneten begehrten deshalb eine bewaffnete Bürgerwehr, und unter dem 19.März 1848 erschien eine Bekanntmachung des Polizei-Präsidenten v. Minutoli, worin die Königliche Genehmigung zur Bürgerbewaffnung veröffentlicht wurde. Die Kosten dieser Bewaffnung übernahm der Staat. Die Bürger- Schützengilde wurde ebenfalls sofort einberufen, und schon gegen 6 Uhr nachmittags desselben Tages besetzte eine im Zeughaus mit Gewehren versehene, schuell organisierte Abteilung der neuen Bürger­wehr das Schloß. Auch die Neue Wache wurde vom Militär geräumt und durch Freiwillige der Bürgerwehr besetzt. Die neuen ßürgervvehr- männer gefielen sich außerordentlich in dieser Stellung. Auf Schildwacht gemütlich ihre Zigarren rauchend und mit den Neugierigen plaudernd,