Heft 
(1910) 18
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2 t. (0. ordentliche) Versanmilung des XVII. Vereinsjahres.

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ließen sie siclis auf dei' Wachtstube wohl sein. Der gute Wein, den ihnen der Königliche Keller lieferte, und die von der Königlichen Küche besorgten Mahle mundeten ihnen vortrefflich.

Nach Zurückziehung der Truppen am 19. März herrschte in Berlin völlige Anarchie. Die Königlichen Behörden waren außer Tätigkeit ge­setzt. Die rohesten Exzesse wurden verübt, und das Palais des besonders unbeliebten Prinzen von Preußen, unseres späteren Großen Kaisers, konnte von Gutgesinnten nur dadurch vor der Plünderung und Vernichtung durch Feuer gerettet werden, daß inan es alsNationaleigentum bezeichnete. Am Abend des 19. März feierte eine allgemeine Illumination den Sieg der Revolution. Es gab für einige Zeit keine Polizei außer der, die das Volk in Gestalt der Bürgerwehr selbst ausübte. In der Aufhebung des allgemein verhaßten Rauchverbots für die Straßen schien der männliche Teil der Bevölkerung besonders zu schwelgen. Nach der gemeinschaft­lichen Bekanntmachung des Polizei-Präsidiums und des Gouvernements vom 29. März 1848 sollte die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung lediglich der Bürgerwehr überlassen bleiben und die Hilfsleistung des Militärs nur für den äußersten Notfall und auch daun nur auf aus­drückliche Anforderung der städtischen oder Zivilbehördeu erfolgen. Bis zum 4. April war der Polizei-Präsident v. Minutoli Chef der Bürger wehr. Von Interesse ist es, zu vernehmen, wie die Liebe der Bürger zu dem so freudig übernommenen Waffenhandwerk jedoch bald und immer mehr erlahmte. Tag und Nacht hatten sie keine Ruhe, sie sollten Posten stellen und Patrouillen ablaufen und wurden außerdem forgesetzt durch das Signalhorn alarmiert, wozu bald Volksversammlungen und Aufzüge, bald Arbeiteraufstände und Plünderungszüge die Veranlassung gaben.

Die Bürgerwehr teilte oder löste sich mehr und mehr in fliegende Korps auf, die sich von dem Oberkommando loszusagen bemühten, sieh mehr und mehr von ihrem eigentlichen Zweck entfernten und endlich in einen Tummelplatz politischer Ansichten, Spaltungen und Kämpfe aus­arteten. Schliesslich weigerte sich die Bürger wehr Polizeidienste zu tun und versagte den Gehorsam, wenn etwa der betreffenden Kompagnie der ihr erteilte Befehl als politisch bedenklich erschien. Jedenfalls war die Bürgerwehr, wie auch die Vorgänge bei dem Zeughaussturm am 14. Juni bewiesen, nicht imstande, den seit dem 19. März ihr übertragenen Schutz des öffentlichen und Privateigentums sowie der gesetzlichen Freiheit in Berlin wirksam durchzuführen. Es zeigte sich immer mehr das Bedürfnis, neben der Bürgerwehr noch eine exekutive Schutzmannschatt zu bilden, bestimmt, gegen Ruhestörungen und Gesetzesübertretungen geringen Um­fanges nötigenfalls als bewaffnete Macht zu dienen. In bürgerlich er Kleidung, jedoch mit äußerlich erkennbaren Abzeichen und mit einem Seitengewehr be­waffnet, sollte sie an Stelle der bisherigen uniformierten Polizei und Gendar­merie treten, eine Bürgerpolizei nach dem englischen Vorbilde der Konstabler.

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