Heft 
(1910) 18
Seite
221
Einzelbild herunterladen

23. (0. ordentliche) Versammlung des XVII. Vereinsjahres.

221

sich in den soeben erst vorübergegangenen schweren Zeiten das Ver­trauen der Bürgerschaft in höchsten Grade zu erwerben verstanden hatte. Kr war wie schon erwähnt, der erste Kommandeur der Bürgerwehr und man bot ihm als Beweis großen Vertrauens jetzt nach seinem Ab­gänge diesen Posten von neuem an, den er jedoch auf das entschiedenste ablehnte.

Die so begründete Schutzmannschaft konnte am 23. Juni 1898 auf ein öOjähriges Bestehen zurückblicken und wurde aus diesem Anlaß bei einem Festappell im Hofe des Königlichen Schlosses, wo sie in einer Stärke von 2500 Kopten erschien, von Sr. Majestät dein jetzt regierenden Kaiser und Könige in ehrenvoller Weise, insbesondere auch durch Verleihung der IlelmzierTn Treue fest aus­gezeichnet, wie auch schon früher unser verehrter Vorsitzender, Herr Geheimrat Friedei, aus dem Munde Kaiser Friedrichs persönlich die an­erkennende Äußerung vernommen hat:Die Berliner Schutzmanschaft ist das achtbarste und zuverlässigste Polizeikorps, das Mir jemals be­kannt geworden.

Aus der Geschichte des Polizei-Präsidiums wäre noch zu bemerken, daß infolge Einführung der neuen Kreisordnung seine Zuständigkeit vom Jahre 1874 ab auf das engere Berliner Weichbild beschränkt wurde und die ihm bis dahin unterstellten ländlichen Vororte ausschieden.

Der Amtsitz des Polizei-Präsidiums waren bis zum Jahre 1890 die drei bekannten historischen Gebäude am Molkenmarkt No. 1, 2 und 3. Seit fast 20 Jahren ist die neue Stätte seiner Wirksamkeit das nach dem Entwürfe des Stadtbaurats Blankensteiu mit einem Kostenaufwande von zirka Millionen Mark errichtete Polizei-Dienstgebäude am Alexander­platz, das mit seinen über 10 600 Quadratmetern bebauter Grundfläche eins der umfangreichsten Gebäude Berlins ist. Ein Teil der früheren Zuständigkeit des Berliner Polizei-Präsidiums ist im Laufe der Zeit auf den Berliner Magistrat übergegangen, so 1875 die örtliche Straßenbau­polizei, d. h. die gesamte auf Anlegung, Regulierung, Entwässerung und Unterhaltung der Straßen und Plätze bezügliche örtliche Polizei, sowie das Straßen-Reinigungswesen und 1900 auch die Schulpolizei.

Für gewisse Geschäftszweige greift das König!. Polizei-Präsidium indessen über die örtlichen Grenzen weit hinaus und bildet die Zentrale für das Reichs- und Staatsgebiet, so wie für die Angelegenheiten der höheren, sogenannten politischen Polizei. Es ist ferner die Zentral­polizeistelle zur Bekämpfung des Mädchenhandels, die Zentralstelle gegen Ausstellungs- und Preismedaillenschwindel sowie für den ver­botenen Losehandel.

Ein polizeilichesGroß-Berlin ist bereits seit einigen Jahren dadurch geschaffen, daß dem Berliner Polizeipräsidenten jetzt auch die Polizeipräsidien von Charlottenburg, Schöneberg mit Wilmersdorf,