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4 . (3. außerordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
In der Kirche befinden sich ferner eine Anzahl Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert und in den Grabgewölben unter dein Hochaltar verschiedene Särge, darunter der des Ministers Adam von Schwarzenberg, von dem die Sage berichtet, daß er auf Befehl des Großen Kurfürsten enthauptet worden sei.*)
Zur Erinnerung an die Einführung der Reformation in die Mark Brandenburg am 1. November 1539 erhebt sich vor dem Eingänge der Nikolaikirche das Standbild des Kurfürsten Joachim II. (1889 von Encke). Bei der Erwähnung dieser Tatsache ging Oberpfarrer Recke auf mehrfachen Wunsch der Teilnehmer näher auf die Frage ein, ob die erste evangelische Abendmahlsfeier in beiderlei Gestalt, diese für die protestantische Sache Brandenburgs so wichtige Handlung, am 1. November 1539 in Berlin oder in Spandau stattfand, und äußerte sich darüber, in der Hauptsache mit einem früheren Vortrage**) übereinstimmend, folgendermaßen:
„Gegen die Schrift Paul Steinmüllers (Schriften des Vereins für Reformationsgescliicbte Nr. 76. 1903), der, ohne irgendwie neues entscheidendes Quellenmaterial beizubringen, entgegen dem ganz unanfechtbaren Zeugnis des Schwanebecker Hausbuchs Berlin als den Ort jener Abendmahlsfeier bestimmen zu sollen glaubt, habe ich sogleich nach Erscheinen des Buches in Wort und Schrift die Spandauer Position nachdrücldichst verteidigt. Es ist erfreulich, daß die diesbezüglichen Ausführungen (vergl. „Anzeiger“ vom 20. September 1903, „Vossische Zeitung“ vom 21. August 1903 und vom 23. Juni 1904) im „Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte“ I. 1904 S. 222 ff. volle Zustimmung gefunden haben. Der Verfasser A. Parisius, fügt hinzu: 1) Steinmüller verkennt offenbar die Bedeutung Spandaus als der alten kurfürstlichen Residenz. 2) Die Edeln des Teltow, die nach Abschluß der „Teltower Einigung“ (18. April 1539) „am 31. Oktober des benannten Jahres nach Spandau gereist sind und tags darauf — so berichtet der Augenzeuge Matthias v. Schwanebeck — in der dortigen Pfarrkirche nach dem Vorgang des Kurfürsten Joachim II. das reine Evangelium öffentlich bekannt und das heilige Sakrament unter beiderlei Gestalt von gedachtem Herrn Bischof Matthias v. Jagow empfangen haben“, hatten für sich keinen ausreichenden Grund zu einer Abendmahlsfeier in Spandau, wenn dieselbe nicht eben im Anschluß („Vorgang“ wie im Kolosserbrief 1,18 = Vortritt, Vorangang) au die des Kurfürsten selbst stattfand.
Neuerdings hat der Herausgeber des „Jahrbuchs für Brandenburgische Kirchengescliichte“, Professor D. Nikolaus Müller-Berlin, die Spandauer
*) Vgl. Fontane, Wanderungen, Teil 3, Kap. Spandau.
**) Vgl. „Anzeiger für das Havelland“ No. 267 vom 12 Nov. 1908.