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Rudolf Schmidt.
die eine damals wüst war und die andere im 30jährigen Kriege zerstört wurde, vervollständigten die Niederlassung, an deren Spitze damals noch Hermann von Wulkow stand. Freilich war er nicht Alleingehieter, denn die Gerichtsobrigkeit wurde zur Hälfte von Otto Falkenberg ausgeübt, der selbstverständlich auch die entsprechenden Abgaben seines Gerichtssprengels einzog. Das ursprüngliche Stammgut umfaßte, wie schon erwähnt, nur 16 Hufen. Hie Einteilung war noch im 18. Jahrhundert gang und gäbe. Im Erbregister von 1739 lesen wir z. B. im 11. Kapitel, das vom „Acker“ handelt: „Das ursprüngliche herrschaftliche Ritterland lieget an einem besonderen Ort und in seinen engeren Grenzen gegen Mittag in dreien Feldern insgesamt beieinander, ohne mit dem Bauernlande meliert zu sein, außer daß die Kirchenhufe, als in jedem Felde ein Stück dazwischen lieget. Selbiges ist von altersher zu 16 lluftu gehalten und geschiitzet worden, wie denn auch daher dem Prediger 16 Schock Metzkoru vom Hofe gegeben werden. Jedoch ist von Zeit zu Zeit vieles von Buschwerk ausgerodet und dazugezogen worden. Vormals als die beiden Linien des Hauses Trampe sowohl den Kittersitz als das Dorf mit seinen Untertanen in 2 ’l'eile unter sich geteilet hatten, ist auch dieser Ritteracker in 2 gleiche Teile, jeder zu 8 Hufen, abgeteilt worden, welcher Unterschied sich noch itzo zwischen dem Acker befindet, obgleich selbige nun schon seit Anno 1670 unter‘einem Herrn stehet, und der Greiffenbergschen Gräflich Spärrschen Linie zuteil worden.“
AlsSparrensitz ist Trampe bisher in der Geschichte noch nicht ge würdigt worden, wenigstens nicht in dem ihm gebührenden Maße. Und doch fließt hier die Geschichte in reichem Wechsel. Die große Reihe der Schloßherren, die dem edlen Geschlechte der Sparren angehört, war fest und innig mit Trampe verwachsen. Stetig waren sie bemüht, nicht nur
ihren Grundbesitz immer weiter auszudehnen, sondern auch ihre Rechte zu erweitern, ohne jedoch dabei ihre Dorfinsassen zu verletzen. 1480 riß Henning Sparr freie Holzung und Hütung in der kleinen BiesenthaPschen Heide an sich, Rechte, die im 19. Jahrhundert dem Fiskus 1200 Morgen Heide kosteten. Da die Sparren Trampe mit aller Gerechtigkeit besaßen, so übten sie natürlich auch die niedere Gerichtsbarkeit aus. In diesem Zusammenhang ist es interessant, daß nach 1739 der sogenannten „Fehmstätte“ gedacht wird, welches, wie es im Erbregister heißt, der vor dem Stegende am Löthnischen Wege zu Ende der Rübenstücke befindliche Sandberg ist, der noch anitzo der „Galgenberg“ von jedermann genannt wird. Tm Dorfe selbst befand sich der „Pranger“ oder das „Halseisen“, das z. B. Anno 1714 insbesondere Widerspenstigen und Klatschweibern angedroht wird. Auch gestattete sich Trampe den Luxus eines eigenen Gerichtsdieners, der freilich aus Mangel an regelmäßiger Arbeit auch zugleich das Amt