Heft 
(1907) 16
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16. (7. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.

§ 2. Der ^rein hat seinen Sitz in Berlin. Es soll seiue Ein­tragung in das ^»insregister bewirkt werden.

§ 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das preußische Finanzjahr.

§ 4. Die Mittel, welche dem Verein zur Durchführung seiner Auf­gabe zur Verfügung stehen, sind:

a) Jahresbeiträge,

b) einmalige Beiträge der Mitglieder gemäß § 5 der Satzung.

§ 5. Die Mitgliedschaft wird erworben auf Antrag, durch Auf­nahmeerklärung seitens des Vorstandes.

Jedes aufgenommene Mitglied übernimmt durch seine Erklärung zum Beitritt die Verpflichtung, einen jährlichen Beitrag von mindestens zehn Mark zu entrichten, welcher erstmalig bei Übergabe der Mitglieds­karte für das laufende Jahr, und demnächst alljährlich in den ersteu zwei Monaten des Geschäftsjahres an den Schatzmeister des Vereins abzuführen ist.

Neben den Jahresbeitrag oder an die Stelle desselben kann ein einmaliger Beitrag von mindestens dreihundert Mark treten; es wird durch einen solchen die lebenslängliche Mitgliedschaft erworben.

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch den Tod,

b) durch schriftliche Austrittserklärung zu Händen des Vorstandes vor Schluß des Geschäftsjahres,

c) durch die, trotz geschehener Mahnung, nicht erfolgte Zahlung des

Jahresbeitrages im laufenden Geschäftsjahr.

Ausgeschiedene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Ver­einsvermögen, ebensowenig die Erben verstorbener Mitglieder.

§ 6. Bekanntmachungen des Vereins, welche alle Mitglieder an­gelten, werden durch zwei Tageszeitungen, welche der Vorstand be­stimmt, veröffentlicht.

§ 7. Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand,

2. die Hauptversammlung.

§ 8. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung aus der Zahl der Mitglieder auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Die Verteilung der Ämter geschieht durch konstituierende Wahl innerhalb des Vorstandes, worüber eine durch die anwesenden Vorstands­mitglieder zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen ist.

§ 9. Der Vorstand leitet den Verein in allen Angelegenheiten, ver­tritt ihn allein nach außen und verwaltet durch den Schatzmeister das Vereinsvermögen.