Heft 
(1907) 16
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16. (7. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.

wänden, Bäumen und Häusern einschneidende und vererbliche Ver­änderungen iin Charakter der Landschaft hervorgerufen werden können. Selbst das Vernichten einer Pflanzen-, Strauch- und Baumart oder ein­zelner seltener Tiere kann charakteristische Merkmale des Landes ver­wischen. Deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß dergleichen Verunstaltungen oder Vernichtungen derartiger Merkmale nach Möglich­keit vermieden werden, und neben gesetzlichen Erlassen zum Schutz der Landschaft und ihrer Naturdenkmäler müssen Vorschriften für die Jugend aufgestellt werden, damit das heranwachsende Geschlecht mit Achtung vor der Naturschönheit erfüllt wird. Seit einigen Jahren haben sich die Behörden der einzelnen Provinzen der Sache angenommen und mannigfache Gesetze zum Schutze der Naturdenkmäler, zur Verhütung der Schädigung des Landschaftsbildes und zur Hebung der Schönheit einzelner Gegenden erlassen. So gab Hessen ein gutes BeispieldurcheinGesetz gegen die Verunzierung der Landschaft durch Reklametafeln und dergleichen, die Provinz Brandenburg folgte mit einer Verordnung, daß bei der Aufteilung von Gütern besondere Flächen zur Anpflanzung von Vogelschutzgellölzen erhalten bleiben sollten, forstbotanische Merkbücher wurden heraus­gegeben und eigene Karten angelegt zwecks Eintragung der Naturdenk­mäler. Die Forstbeamten werden angewiesen, ihr Augenmerk auf die eigenartigen Bäume und Sträucher, sowie auf seltene Tiere zu richten, bei Verpachtung von Jagden wurden gleichfalls Vorschriften zum Schutze der Tierwelt aufgestellt und in manchen Gegenden besondere Reservat­gebiete zur Erhaltung seltener Arten aus der Fauna und Flora angelegt. Der Vortragende führte eine Reihe von Beispielen dieser Art aus ver­schiedenen Gegenden Deutschlands an. Neben den staatlichen Behörden haben Dorf- und Stadtgemeinden, Großgrungbesitzer und Fabrikinhaber heimatkundliche Vereine und einzelne Naturfreunde einen regen Wetteifer in dieser Hinsicht entfaltet, und es sind deshalb mannigfache Erfolge auf dem Gebiete des Naturschutzes zu verzeichnen. So haben die Städte Barmen, Dresden, Wien und London nachahmenswerte Beispiele hinsicht­lich des Waldes in ihrer Umgebung gegeben, was von Berlin leider nicht behauptet werden kann, so haben einzelne Städte und Dörfer die erratischen Blöcke in ihrer Nachbarschaft geschützt, so hat die Nieder­lausitzer Gesellschaft für Anthropologie den Teufelsstein bei Triebei an­gekauft und der Botanische Verein ist mit der Ausarbeitung eines forst- botanisclien Merkbuchs für die Provinz Brandenburg beschäftigt. Auch dieBrandenburgs hat in ihren Satzungen den Schutz der Kultur- und Naturdenkmäler aufgenommen und, wie ihre späteren Veröffent­lichungen zeigen, ihre Bestrebungen bisher mit gutem Erfolge durchge­führt, ferner seien der Bund für 1 leimatschntz, verschiedene Verschönerungs­und Frauenvereine und einzelne Großgrundbesitzer zu nennen, die sich sämtlich den Schutz des Laudschaftsbildes angelegen sein ließen. Der