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16. (7. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
wänden, Bäumen und Häusern einschneidende und vererbliche Veränderungen iin Charakter der Landschaft hervorgerufen werden können. Selbst das Vernichten einer Pflanzen-, Strauch- und Baumart oder einzelner seltener Tiere kann charakteristische Merkmale des Landes verwischen. Deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß dergleichen Verunstaltungen oder Vernichtungen derartiger Merkmale nach Möglichkeit vermieden werden, und neben gesetzlichen Erlassen zum Schutz der Landschaft und ihrer Naturdenkmäler müssen Vorschriften für die Jugend aufgestellt werden, damit das heranwachsende Geschlecht mit Achtung vor der Naturschönheit erfüllt wird. Seit einigen Jahren haben sich die Behörden der einzelnen Provinzen der Sache angenommen und mannigfache Gesetze zum Schutze der Naturdenkmäler, zur Verhütung der Schädigung des Landschaftsbildes und zur Hebung der Schönheit einzelner Gegenden erlassen. So gab Hessen ein gutes BeispieldurcheinGesetz gegen die Verunzierung der Landschaft durch Reklametafeln und dergleichen, die Provinz Brandenburg folgte mit einer Verordnung, daß bei der Aufteilung von Gütern besondere Flächen zur Anpflanzung von Vogelschutzgellölzen erhalten bleiben sollten, forstbotanische Merkbücher wurden herausgegeben und eigene Karten angelegt zwecks Eintragung der Naturdenkmäler. Die Forstbeamten werden angewiesen, ihr Augenmerk auf die eigenartigen Bäume und Sträucher, sowie auf seltene Tiere zu richten, bei Verpachtung von Jagden wurden gleichfalls Vorschriften zum Schutze der Tierwelt aufgestellt und in manchen Gegenden besondere Reservatgebiete zur Erhaltung seltener Arten aus der Fauna und Flora angelegt. Der Vortragende führte eine Reihe von Beispielen dieser Art aus verschiedenen Gegenden Deutschlands an. Neben den staatlichen Behörden haben Dorf- und Stadtgemeinden, Großgrungbesitzer und Fabrikinhaber heimatkundliche Vereine und einzelne Naturfreunde einen regen Wetteifer in dieser Hinsicht entfaltet, und es sind deshalb mannigfache Erfolge auf dem Gebiete des Naturschutzes zu verzeichnen. So haben die Städte Barmen, Dresden, Wien und London nachahmenswerte Beispiele hinsichtlich des Waldes in ihrer Umgebung gegeben, was von Berlin leider nicht behauptet werden kann, so haben einzelne Städte und Dörfer die erratischen Blöcke in ihrer Nachbarschaft geschützt, so hat die Niederlausitzer Gesellschaft für Anthropologie den Teufelsstein bei Triebei angekauft und der Botanische Verein ist mit der Ausarbeitung eines forst- botanisclien Merkbuchs für die Provinz Brandenburg beschäftigt. Auch die „Brandenburgs“ hat in ihren Satzungen den Schutz der Kultur- und Naturdenkmäler aufgenommen und, wie ihre späteren Veröffentlichungen zeigen, ihre Bestrebungen bisher mit gutem Erfolge durchgeführt, ferner seien der Bund für 1 leimatschntz, verschiedene Verschönerungsund Frauenvereine und einzelne Großgrundbesitzer zu nennen, die sich sämtlich den Schutz des Laudschaftsbildes angelegen sein ließen. Der