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17. (8. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
Um dem Übelstande entgegenzutreten, daß durch Nachgrabungen Unberufener, nicht im wissenschaftlichen Interesse sondern aus Gewinnsucht, wertvolle Altertumsfunde zerstört oder verschleppt werden, bestimmten der Minister für Landwirschaft, Domänen und Forsten und der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten durch gemeinsamen Erlaß vom 15. Januar 1886, daß in allen Fällen, in denen es sich um Ausgrabungen auf fiskalischem Gelände der Domänen- und Forstverwaltung handelt, vor Beginn der Ausgrabungen an die Ministerien Bericht zu erstatten und deren Genehmigung einzuholen ist. Durch die in gleichem Sinne gehaltenen Erlasse des Justizministers vom 1. März 1887, des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 9. März 1887, des evangelischen Oberkirchenrats vom 21. März 1887, des Kriegsministers vom 11. Mai 1887 und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 17. September 1897 ist jene Bestimmung auf alle Gelände dieser Ressorts, auch auf die Besitzungen der Königlichen Ansiedelungs- Kommission für die Provinzen Posen und Westpreußen ausgedehnt worden. Um ferner den „unbefugten Aufgrabungen der Überreste der Vorzeit“, sowie der „Verschleppung der dabei gewonnenen Fundstücke“ entgegenzutreten, ordneten der Kultusminister und der Minister des Innern durch Erlaß vom 30. Dezember 1886 in Ansehung der Liegenschaften der städtischen und ländlichen Gemeinden im ganzen Staatsgebiet an, daß in allen Fällen vor Beginn derartiger Ausgrabungen — es sei durch die Gemeinde selbst oder mit ihrer Erlaubnis durch Dritte — bezw. vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde, an die Ministerien zu berichten und deren Genehmigung zur Vornahme der Grabungen einzuholen ist.
Um weiter „der leider noch immer in großem Maße statthabenden Verbringung von vorgeschichtlichen oder frübgeschichtlichen Funden entgegenzuwirken und unter Umständen den Übergang solcher Fundstücke in Privatsammlungen, wo sie vorerst für die wissenschaftliche Ausbeutung verloren sind, zuvorzukommen“, beauftragte der Kultusminister durch Erlaß vom 5. Februar 1887 die Regierungspräsidenten der Monarchie, die Lokalbehörden ihres Bezirks anzuweisen, von allen durch amtliche Anzeige oder auf anderem Wege zu ihrer Kenntnis gelangenden Funden solcher Altertümer der vorgeschichtlichen oder frühgeschichtlichen Zeit den Regierungspräsidenten sogleich Bericht zu erstatten, welche dann „von den so zu ihrer Kenntnis gelangenden Funden schleunigst der Generalverwaltung der Königlichen Museen in Berlin direkt Nachricht geben“ sollen. Durch Erlaß des Kultusministers vom 28. Januar 1891 sind auch die Provinzial-Kommissionen zur Erforschung und zum Schutz der Denkmäler bezw. die von ihnen gewählten, gleichzeitig als Delegierte des Generalkonservators geltenden Provinzialkonservatoren zur Mitwirkung an der vorgeschichtlichen Denkmalpflege