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17. (8. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.
Geländes bei der Feldbestellung zu Tage geförderte Funde in zwei Fällen nach eigenem Belieben verschenkt hat. Nicht selten erhält das hiesige Museum durch seine Vertrauensmänner in der Provinz umgehend Kenntnis von Funden auf fiskalischem Gelände, aber nach der oben geschilderten Sachlage und nach einem besonderen Vorgang ist es außer Stande, dieselben rechtzeitig zu sichern. Als das Provinzialmuseum im Interesse der Erhaltung eines ihm gemeldeten Fundes auf fiskalischem Gelände einmal eine Ausgrabung ausführte, wurden die dabei zu Tage geförderten Funde seitens des Berliner Museums eingefordert; aber die Erstattung der durch ihre Hebung diesseits entstandenen Unkosten wurde von der Berliner Verwaltung rundweg abgelehnt, weil die Ausgrabung ohne Aufforderung von dort erfolgt sei!
Hierzu kommt, daß vornehmlich in Westpreußen und Posen der fiskalische Grundbesitz dauernd in erheblichem Wachsen begriffen ist. Beispielsweise enthält gegenwärtig der Regierungsbezirk Danzig bei einem Gesamtareal von 7954 qkm nicht weniger als 1)139 qkm Staatsforsten und 254 qkm Domänen; also zusammen 1593 qkm, d. h. mehr als V, der Gesamtgrundfläche des Bezirks, sind im Besitz des Forst- und und Domänenfiskus. Daneben ist der sonstige fiskalische Besitz, vornehmlich der zwar schwankende, aber umfangreiche Besitz der K. Ansiedelungskommission, und der gesamte Kommunalbesitz in Anschlag zu bringen. Andererseits kommt eine nicht unerhebliche Wasserfläche — der Regierungsbezirk Danzig enthält allein an Seen 187 qkm.— für die vorgeschichtliche Denkmalpflege überhaupt nahezu in Fortfall, sodaß sie sinngemäß von der Gesamtfläche in Abzug zu bringen ist. So ergibt sich, daß in Verfolg der oben erwähnten Ministerial - Erlasse jetzt etwa 1 / 4 des ganzen Bezirks einer ordnungsmäßigen Erforschung und Erhaltung der vorgeschichtlichen Altertümer mehr oder weniger entzogen ist. In anderen Bezirken liegen die Verhältnisse teilweise noch ungünstiger.
Dieser Zustand ist unhaltbar, und es sind ungesäumt Maßregeln zu ergreifen, um einer solchen andauernden Schädigung der vorgeschichtlichen Landesforschung und Denkmalpflege wirksam entgegenzutreten. Auf dem bisher beschrittenen Wege ist dieses Ziel nicht zu erreichen; auch ist es nicht etwa möglich dadurch Wandel zu schaffen, daß künftig für eine etwas schnellere und regelmäßigere Meldung an die amtliche Stelle in Berlin Sorge getragen würde. Denn diese Stelle, die vorgeschichtliche Abteilung des Museums für Völkerkunde, würde garnicht in der Lage sein, die gesamten Anzeigen aus dem Staatsgebiet ordnungsmäßig zu verfolgen, da bei den meist großen Entfernungen der Fundorte von Berlin ein übermäßiger Aufwand an Zeit und Mitteln und nicht zum wenigsten auch an Arbeitskräften hierzu erforderlich wäre. Überdies kommen den Berliner Museen im allgemeinen ganz andere, weit umfassendere Aufgaben zu. Außerdem würde eine solche Monopolisierung