17. ( 8 . ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres. 85 ■
der vorgeschichtlichen Landesdurchforschung und Denkmalpflege weder im Interesse der Wissenschaft, noch in der Absicht jener Ministerial- Erlasse liegen. Hingegen kann die Frage auf anderem Wege ihre natürliche Lösung finden.
Durch das Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875, § 4, Absatz 6, ist den Provinzialverbänden die Unterhaltung von Denkmälern allgemein zur Aufgabe gemacht. Die von diesen Verbänden eingerichteten Provinzialmuseen für naturgeschichtliche und vorgeschichtliche Sammlungen sind danach die berufenen Stellen für die vorgeschichtlichen Denkmäler der ganzen Provinz, wie ja auch nach einem Erlaß des Kultusministers vom 10. April 1878 die Staatsregierung wünscht, „den Provinzen ihre Lokal - altertümer tunlichst erhalten und damit den Sinn für deren Konservierung und Studium gefördert zu sehen.“ Daher sollten die Provinzialmuseen bei ihren einschlägigen Arbeiten nicht vor fiskalischem Gelände Halt zu machen brauchen. Vielmehr müßte künftig angeordnet werden, daß die Meldungen über vorgeschichtliche Funde auf fiskalischem und kommunalem Gelände mit Vermeidung des Instanzenweges direkt dem zuständigen Provinzialmuseum zu erstatten sind, und diesem letzteren müßte die Untersuchung und Sicherung der Funde zur pflichtgemäßen Aufgabe gemacht werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Provinzialmuseen durch ihre sonstigen Einrichtungen ganz besonders geeignet. Die diesseitige Verwaltung hat über ganz Westpreußen ein Netz von Beobachtern gespannt, welche mit dem Museum ständig in Wechselbeziehung stehen. Sie sind andauernd bestrebt, über vorgeschichtliche und naturgeschichtliche Funde zu wachen, und geben dem Museum vor- kommendenfalls unmittelbar Nachricht, oft lange bevor eine solche auf amtlichem Wege durchführbar ist. Dazu kommt, daß die Beamten der Provinzialmuseen meist Land und Leute kennen und auch dadurch eher befähigt sind, die Pflege und Erhaltung vorgeschichtlicher Denkmäler zu fördern. Ferner ermöglicht die geringere Ausdehnung ihres Gebiets den Beamten der Provinzialmuseen schnell an Ort und Stelle zu sein, was von besonderer Wichtigkeit ist, wo es sich darum handelt, der Beeinträchtigung oder Zerstörung vorgeschichtlicher Denkmäler wirksam vorzubeugen.
Hiernach erscheint eine Abänderung der ministeriellen Bestimmungen über die auf fiskalischem und kommunalem Gelände zu Tage tretenden vorgeschichtlichen Denkmäler im Interesse der Denkmalpflege dringend geboten.
Dieser sachgemäße wichtige Bericht des Herrn Conwentz, den ich, weil er für die Provinz Brandenburg ebenfalls durchaus zutrifft, ausführlich mitgeteilt habe, wurde zur Diskussion gestellt.
Bei derselben beteiligte sich Herr Kustos Buchholz vom