Heft 
(1907) 16
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17. (8. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres.

ist es jedesmal besonders verhängnisvoll, wenn sich anf dem Schnee eine Ernste bildet. Wenn das Wild dann mit seinen Läufen das unter der Schneedecke befindliche Futter herausschlagen will, verletzt es sicli da­bei so, daß es die Bemühungen aufgeben muß und dem Hungertode anheimfällt. Für jeden Jagdbesitzer oder Pächter liegt es also nicht nur im Interesse der Erhaltung eines genügenden Wildbestandes, sondern es ist auch eine Ehrenpflicht, sich der Tiere jetzt zu erbarmen und ihnen ein gutes und genügendes Futter, möglichst gegen Schneeverwehungen geschützt, zukommen zu lassen. Schon der Anblick des sich bald ein­findenden Wildes lohnt Mühen und Kosten reichlich.

Wie übrigens dergleichen in der Tegeler Heide, also gewissermaßen vor den Toren Berlins Vorkommen kann, wird wohl vielen unverständ­lich bleiben. Konnten denn die armen Tiere nicht auf Futterplätzen gefüttert werden?

AI. Wildmarken. Um verschiedene Lebensbedingungen des Hornwildes wissenschaftlich festzustellen, die sich auf die Ernährung, die Altersentwickelung, Fortpflanzung u. dgl. beziehen, werden Wild- stiicke mit Marken versehen, welche Jahr und Datum enthalten. Der bei Nr. X gedachte Graf von Bernstorff wies bei der dort erwähnten Gelegenheit darauf hin, daß das Interesse der gesamten Jägerwelt für die Angelegenheit sich jetzt zu entwickeln beginne, wie sich dies auch auf der Geweih - Ausstellung zeige. Man erkenne eben allmählich den Wert der Wildmarken für die Erforschung der Naturgeschichte des Schalenwildes an, nachdem man bisher nur auf den Glauben und die Meinungen der Forstleute angewiesen war. Schon jetzt sei z. B. die Ansicht, daß der Rehbock im vierten Jahre das beste Gehörn trage, als irrig anerkannt. Nachdem sich im Jahre 1903 der Märkische Forst­verein zuerst für die Wildmarken erwärmte, hat Graf Bernstorff zuerst 3000 Marken, für die sich der besonders zubereitete und numerierte Knopf des Junggesellen als recht geeignet erwies, bei Bekannten, dann 7000 bei dem preußischen Oberlandforstmeister untergebracht. Ent­scheidend war aber, daß im Jahre 1904 der Herzog von Ratibor als Vorsitzender des Allgemeinen deutschen Jagdschutz-Vereins für die An­bringung der Marken eintrat und der Generalsekretär des Vereins Graf Matuschka die genaue Buchführung übernahm. In den beiden Jahren 1904 und 1903 wurden infolgedessen bereits 9300 Marken an den Gehörnen von Reh-, Rot- und Damwild - Kälbern angebracht. Jetzt sind 40000 Stück an Jagdbesitzer und Verwalter verausgabt und in 36 Hauptbüchern eingetragen. Bei jeder Nummer wird angegeben, wann und wo die Befestigung erfolgte und wie das Revier beschaffen ist. Auf diese Weise kann z. B. die Frage, ob zur Bildung guter Gehörne kalk­haltiger Boden gehört, demnächst geklärt werden. Nachgewiesen ist jetzt, daß die Anbringung der Marken weder eine Tierquälerei ist noch