Issue 
(1907) 16
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Der Luckauer Busch einst und jetzt.

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Im Süden der Stadt dehnt sieh zwischen Luckau, Görlsdorf, Bees- dau und Goßinar der Busch aus, ein ca. 1000 ha großes Areal. Im Anfänge des vorigen Jahrhunderts war er, obwohl der Stadt und zum kleineren Teile den anliegenden Dörfern gehörig, gleichsam ein herren­loses Land. Der Volksmund gliederte das weite Terrain in den Vorder­busch vom K iebitzb erge bis zum Borche lt und in den H interbus ch vom Borchelt bis Beesdau. Noch um 1830 war der ganze Busch eine Wildnis, in der sich selbst die Anwohner verirren konnten. Ein weites sumpfiges Land, das im Winter vollständig unter Wasser stand, welches im Süden bis dicht an den Stadtgraben heranreichte, bestanden von teilweise ver­kommenen Erlenbüschen, Birken, Ebereschen, Weidengestrüpp, Rohr und schilfigem Grase, bot es dem mancherlei Raubzeug und Wild eiu gutes Versteck. In den vielen flachen und tiefen, schmalen und breiten Gräben wimmelte es von zahlreichen Fischen. Hirsche, Rehe, Fisch­ottern, Wasserhühner, Gänse und Enten fielen dem Jäger zur Beute; außerdem belebten Tausende von Rohrsperlingen, Staren, Möven und Eisvögeln den eigenartigen Landesteil. Unter den mancherlei Arten von Fischen gilt besonders hervorzuheben der Reichtum an Quappen und Peizge rn, die in dem ausgebreiteten Wurzel werk des an den Gräben sich entlang ziehenden Buschwerks eine ruhige Entwicklungsstätte fanden. Die zu Tausenden vorhandenen Blutegel sind vollständig aus­gegangen.

Daß in älterer Zeit auch noch anderes Getier') diese Wildnis belebte, beweisen die zahlreichen Funde, die die Torfmacher zu Tage förderten und die Chroniken der Nachbarstädte. So schreibt Lehrer

Fahlisch in seiner Chronik von Lübbenau, daß im 16. Jahrhundert neben Wölfen, Bären, Auerochsen auch noch Elen im Spreewalde gelebt hätten. Unser Busch war seinem Charakter nach dem Spreewalde voll­ständig gleich; also ist der Schluß berechtigt, daß um diese Zeit auch unser Busch noch von diesen Tieren belebt war und ein Herüber­wechseln des Wildes aus dem Spreewalde nach dem Luckauer Busch und umgekehrt stattfand. Unsere Lokalgeschichte hat es sich ja leider wenig angelegen sein lassen, dahingehende Nachforschungen anzustellen. Immerhin dürfen wir unsere Vermutung als Behauptung aufstellen und

') Bemerkenswert sind folgende Bestimmungen aus dem Provinzialrecht des Markgrafentums Niederlausitz, redigiert nach den Beratungen und Beschlüssen des vom 27. Februar bis 10. März 1812 versammelt gewesenen Kommunal-Landtages des Mark­grafentums Niederlausitz: Hirsche, Rebböcke, hauende Schweine oder Keiler, Erpel oder Enteriche zu schießen, ist das ganze Jahr hindurch erlaubt. Haselhähne können bis zum letzten April, Auerhähne bis zum letzten Mai und Birkhähne bis zum 15. Juni geschossen werden. Wilde Enten und Gänse, Schnepfen und andere Zugvögel sind nur in der Brutzeit zu schonen. Das Schießen junger Hasen und der Einfang junger Schwäne ist nur vom 1. März bis 20. Juni verboten. Bären, Wölfe und andere schäd­liche Raubtiere können zu allen Zeiten geschossen werden.