19. (9. ordentliche) Versammlung des XV. Vereinsjahres. 157
§ 3. Dem Verein stehen für seinen Zweck folgende Geldmittel zur Verfügung:
a) das bereits vorhandene Kapitalvermögen,
b) die aus öffentlichen und privaten Fonds ihm zufließenden Beiträge.
c) die aus den Kapitalien erzielten Zinsen,
d) die aus dem Vertrage mit dem Verleger dem Verein etwa noch zufallenden Überschüsse.
§ 4. Die Angelegenheiten des Vereins werden verwaltet, geleitet und vertreten durch den Vorstand.
§ 5. Der Vorstand besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden,
b) dem zweiten Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister.
§ 6. Für jedes der drei Vorstandsmitglieder wird im Fall seiner Verhinderung ein Vertreter bestimmt. Der Vertreter tritt auf Grund schriftlicher Aufforderung seitens des verhindei’ten Vorstandsmitgliedes in Wirksamkeit. In der Aufforderung ist die Dauer der Vertretung anzugeben.
§ 7. Die Mitglieder des Vorstandes, sowie die drei Stellvertreter, werden in ordentlicher Mitglieder-Versammlung durch Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt und bleiben zwei Kalenderjahre hindurch im Amt.
§ 8. Im Fall des Ablebens, oder der Geschäftsunfähigkeit, oder der Amtsniederlegung eines der nach § 7 Gewählten erfolgt Neuwahl für den Ausgeschiedenen in der zu dem Zweck zu berufenden Mitgliederversammlung.
§ 9. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein nach außen. Er leitet die Verhandlungen des Vorstandes und der Mitglieder-Versammlung.
§ 10. Der zweite Vorsitzende besorgt die laufende Geschäftsführung und führt das Protokollbuch und die sonstigen Akten des Vereins.
§ 11. Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte und sorgt gemeinsam mit seinem Vertreter für die Verwahrung und zinsbare Anlegung der Vereins-Kapitalien. Über eingehende Gelder hat er zu quittieren. Zahlungen leistet er auf Anweisung seitens des ersten Vorsitzenden. In den Mitglieder-Versammlungen hat er über den Kassenbestand zu berichten.
§ 12. Mitglieder-Versammlungen finden mindestens einmal in jedem Kalenderjahr statt. Die Einladungen dazu erläßt der zweite Vorsitzende mittelst Postkarte. Die Beschlüsse werden in das Protokollbuch eingetragen und vom ersten Vorsitzenden mit unterzeichnet.
§ 13. Neue Mitglieder werden durch Kooption seitens des Vorstandes berufen. Der Austritt von Mitgliedern erfolgt durch deren schriftliche Erklärung.