Heft 
(1907) 16
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19. (9. ordentliche) Versammlung des XV. Berichtsjahres.

§ 14. Sobald der Zweck des Vereins erfüllt und dessen Geschäfte ahgewickelt sind, erfolgt die Auflösung des Vereins durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden in der zu diesem Zweck zu berufenden Versammlung.

§ 15. Die bei der Auflösung noch vorhandenen Gelder, sowie spätere Einkünfte ans dem Vertrage mit dem Verleger (§ 3d) gehen dann in das Eigentum der Provinz Brandenburg über.

Die vorstehenden Satzungen wurden in heutiger ordentlicher Mit- glieder-Versammlung festgestellt und genehmigt, auch die Eintragung in das gerichtliche Vereinsregister beschlossen.

Gewählt worden einstimmig:

Zum ersten Vorsitzenden: Herr Geheimer Regierungs- und Stadt­rat Friedei.

Zum zweiten Vorsitzenden: Herr Schriftsteller Robert Mielke. Zum Schatzmeister: Herr Kustos des Märkischen Prov. Museums Rudolf Buchholz.

Ferner wurden gewählt zu Stellvertretern

des ersten Vorsitzenden: Herr Provinzial-Konservator, Baurat Büttner.

des zweiten Vorsitzenden: Herr Oberlehrer, Professor Dr. Zache, des Schatzmeisters: Herr Rentier E. Rönnebeck.

Die so Gewählten nahmen die Wahl an.

Berlin, den 16. Februar 1907.

gez. E. Friedei, Geh. Regierungs- und Stadtrat. W. v. Schulenburg. R. Buchholz, Kustos. R. Mielke, Schriftsteller.

W. Seelmann. Dr. K. Regling, Direkt. Assistent. Dr. G.

Albrecht, Stiidt. Bibliothekar. Dr. Tschirch, Prof, und Stadt­archivar. Dr. E. Zache, Professor. Büttner, Prov. Konservator.

Dr. Vonneng, Sanitätsrat. E. Rönnebeck, Rentier. Dr. Fischer, Stadtschulrat.

VII. Aufgaben der ßauordnungs- und Ansiedlungsfrage. Der Deutsche Verein für Wohnungsreform hat dieselben kürzlich in dankenswerter Weise erörtert und eine Denkschrift darüber dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach unterbreitet. Dieselbe drückt sich u. A. bezüglich der vorhandenen Straßen und Bauquartiere so aus, daß die örtliche Eigenart derselben tunlichst geschont werden soll. Bei der Aufstellung der Baufluchten für neue Ortschaften und Ortschaftsteile soll auch das ästhetische Interesse nicht außer acht gelassen bleiben. Auf die Vermeidung zu großer Eintönigkeit bei der Gestaltung des Straßennetzes und auf die Erzielung einer gewissen Ab­wechslung im Straßenbilde ist Bedacht zu nehmen. Deshalb wird, wenn nicht das Verkehrsinteresse entgegensteht, bei der Linienführung der Straßen nicht grundsätzlich der gerade Verlauf anzustreben sein.