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Damköhler.
7. Die ältisten von denen Witwen in diesem Hause, sollen die Wahl haben, ob Sie lieber unten oder oben wohnen wollen, und wenn eine Witwe die unten gewohnt stürbe, Soll derjenigen die in der Ordnung wie Sie aufgenommen, folget, freystehen, von oben herunter zu ziehen, wenn Sie aber oben zu bleiben gefallen trüge, sollen die andern die Wahl haben.
8. Eine jedwede Witwe soll in diesem Hause haben Eine Stube, eine Cammer, eine Küche, die unten wohnen haben den Keller zu Ihren Wohnungen, die droben wohnen haben den bohden zu Ihren Wohnungen, jedoch mögen Sie sich ferner vergleichen, daß eine Parth der andern mit Keller und bohden ZuhUlfe komme. Den garthen belangend, Soll derselbe in 4 Theil ge- theilt und es damit gehalten werden wie mit den Logiamentern, weshalb denn ein gewisses Viertel jedem Logiamenten zugewiesen werden soll.
10. Wenn nicht alle Logiamenter auf einmahl besetzt, kann ein und anderes vermiethet, und das geldt davon zum unterhalt des Hauses angewandt, was aber hiervon entübrigt wird, soll unter die Einwohnende Witwen ausgetheilet werden.
13. Zu solchem ende übergeben Sie hiermit solch obbeschriebenes Haus zu diesem gebrauch, also wie es Zurechte geschehen könnte und sollte, und dabey all und jede dazu gehörige Briefschaften und documenta, Bitten auch nochmahls den Herrn Directom solches anzunehmen und dahin zu sehen, daß dieser Ihrer Stiftung in allen und jeden Punkten nachgelebet werden möge, gestalt Sie denn auch hierüber S. Churfürstl. Durch- lauchtigkeit gnädigste Confirmation unterthänigst gesuchet und erhalten.
Zur Uhrkund dessen haben vorbenanndte Eheleute diese wol- gemeinte Stiftung wolwissentlich und eigenhändig unterschrieben und besiegelt.
So geschehen Berlin, den 1. Jan. 1686.
Pet. Fr. Cautius. Cathariena Eliesabeth Cautius.“
Die Kurfürstliche „Confirmatio“ erfolgte erst im nächsten Jahre.
Die wichtigste Bestimmung daraus lautet:
„Als haben Höchstgedachte Seine Churfürstl. Durchl. sothane Stiftung vermittelst und Kraft dieses in allen puncten und Clausulen
conflrmiret und bestätigt.Und weil auch Eingangs ernannte
Stiftern solches Wittwen Haus gegen Erlegung einer gewissen Summe geldes von den Grundzins gänzlich befreyet: Als haben Seine Churfürstl. Durchl. auch dasselbige als ein armes Prediger und Schuldiener-Wittwen-Haus von Contribution, Einquartierung, Servicen