Heft 
(1907) 16
Seite
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Zur Geschichte des Postgrundstücks Dorotheenstraße 23/24 in Berlin NW. 7. 189

und allen andern oneribus gleich andern armen Häusern gänzlich eximiret und befreyet.

Wonach sich dann der Magistrat der Dorotheen Stadt gehor- samst zu achten.

Signatum Cölln an der Spree, den 22*15 April 1687.

Friedrich Wilhelm.

Die Leitung und die Aufsicht über dasDom-Wittwen-Haus hatte nach den Wünschen der Stifter stets ein Hof-Prediger zu führen. Der erste,als dem die Direction darinnen committiret, war der Hof- Prediger Ursinus. Im Laufe der Jahre flössen der Stiftung mehrfach Schenkungen und Legate zu, so u. a. 4-000 Taler von der im Jahre 1728 verstorbenen Frau General-Leutnant de Veyne. Diese war in erster Ehe mit dem zweiten Ehemann der Stifterin Catbarina Cautius, dänischem Kanzleirat Rademacher, verheiratet. Wahrscheinlich mit Rücksicht hier­auf sowie auf die Höhe des geschenkten Betrages führte das Witwen­haus fernerhin auch die Benennungdas Cautius-de Veynesche reformirte Prediger- und Scbuldiener-Wittwenhaus. Im Jahre 1772 wurde esganz neu maßiv erbaut. Das damalige Hof- und Dom-Ministerium ließ es dergestalt einrichten,daß in dem oberen Stockwerke desselben 4 Woh­nungen für die fundationsmäßige Anzahl der Wittwen angelegt wurden. Das untere Stockwerk aber ward zu zweyen geräumigeren Wohnungen aptiret und dabey festgesetzt, daß diese besseren Wohnungen privative für Wittwen der hiesigen Hof- und Dom-Prediger, die sich übrigens zur Aufnahme in dieses Wittwen-Haus qualificirten, bestimmt bleiben sollten. Der zum Hause gehörige Garten, welcher in vier Teile geteilt den Witwen zur Benutzung Vorbehalten sein sollte, war von dem Hof- und Dom-Ministerium als Administrator bereits im Jahre 1753 veräußert und dem damals zu erbauenden Dom - Hospitale überlassen worden, weil die letztgenannte neuere Stiftung einen gleichen Zweck mit der Cautiusschen Stiftung, nämlich Versorgung armer Wittwen auch außer dem Prediger- und Schullehrer-Stande hat. Es ist jedoch dabey fest­gesetzt, daß das Hospital dem Cautius-de Veyneschen Hause für diesen ehemaligen Garten einen Canon von fünf und zwanzig Thalern jährlich zu ewigen Zeiten entrichten und dieser jährlich unter die im Hause wohnenden Wittwen zu gleichen Theilen als Ersatz des ehemaligen Ge­nusses vom Garten ausgetheilt werden soll.*)

Das Nachbargrundstück Dorotheenstraße 23, vormals Letzte Straße 190, befand sich nach Ausweis des Grundbuchs bis zum Herbst 1682 im Besitz einer verehelichten Wiedemaunin, von der es am 28. Ok­tober desselben Jahres derBau-Commis. Dänicke (kann auch Jänicke

') Reglement vom 18. Febr. 1803 für das Cautius-de Veynesche Haus.