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Damköhler.
heißen) kaufte. Von diesem ging es am 5. Juni 1733 für 1000 Taler an Christian Mewes über, „corporal bey der hiesigen artillerie“. Dessen Witwe kaufte es am 21. April 1751 für 1500 Taler und verkaufte es wieder am 24. März 1755 für 2200 Taler an August Friedrich Wilhelm Sack, Kgl. Ober-Konsistorialrat und llof-Prediger. Dieser trat es für die gleiche Summe am 27. Mai 1757 an die „Almosen-Casse bei der Ober-Pfarr und Dom-Kirche“ ab. Das Hof- und Dom-Ministerium, welchem die Verwaltung der „Dom-Almosen“ oblag, ließ ira Jahre 1777 auf diesem Grundstück an der Seite der Dorotheenstraße für 6100 Taler ein massives Haus von zwei Stockwerken erbauen, das Dom-Leibrenten- Ilaus. Über dasselbe heißt es in einem Bericht des erwähnten Ministeriums vom 8. Januar 1791 an Seine Majestät den' König u. a.:
„Da.es aber dieser so nützlichen und wohlthiltigen Anstalt bisher noch an einer eigentlichen allerhöchsten Ortes gnädigst con- firmirten Fundation gefehlt hat, dabey aber zu besorgen steht, daß in der Folge die Bestimmung dieses Hauses verkannt werden, und ’ über den Gebrauch desselben Streit entstehen möchte, so haben wir es für unsere Schuldigkeit geachtet: mit gemeinschaftlicher Ueber- legung eine Fundation und ein Reglement darüber zu entwerfen, worin wir alles bestimmt zu haben glauben, was sowohl die Absicht dieses Hauses als auch die gute Ordnung und den Frieden in demselben betrifft. Wir legen beydes allcrunterthänigst vor und bitten als Vorsteher unseres Arinen-Wesens, daß Euer Königl. Majestät die Fundation dieser wohlthätigen Stiftung zu confirmiren allergnädigst geruhen wollen.
Wir ersterben mit der tiefsten Ehrfucht
allerunterthänigstes
Hof- und Dom-Ministerium.“
Aus der Fundation entnehmen wir folgendes:
I.
Das Königliche Hof- und Dom-Ministerium als Vorsteher und Verwalter der Dom-Almosen-Casse bestimmt das aus dem Vermögen genannter Casse auf dem Platze des ehemaligen rothen Hofes neben dem Kur-Märk. Prediger -Wittwen- Hause, anno 1777 unter allerhöchster Genehmigung Sil Königl. Majestät, Friedrichs des zweiten glorwürdigsten Andenkens neu erbaute Haus zu Wohnungen für sogenannte Pauvres honteux weibl. Geschlechts, welche diese Wohnungen lebenslang unentgeltlich bewohnen, dagegen aber ein ver- hältnißmäßiges Capital der Dom-Almosen-Casse ä fond perdu übergeben, von welchem sie lebenslang verhältnißmäßige jährl. Zinsen genießen sollen. Wobei sich jedoch das Hof- und Dom-Ministerium vorbehält, in außerordentlichen Fällen worunter notorische Armuth verbunden mit vorzüglicher Würdigkeit zu verstehen, eine Person anzunehmen, ohne daß sie ein Eintritts-Capital zahle.