Heft 
(1907) 16
Seite
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Zur Geschichte des Postgrundstücks Dorotheenstraße 23/24 in Berlin NW. 7. 191

II.

Der Aufnahme in dieses Haus sollen fähig sein, Wittwen von gutem Herkommen, die keine oder schon versorgte Kinder haben, oder auch unverheirathete Personen weibl. Geschlechts aus guten Familien und von unbescholtenen Sitten, die ohne ganz arm und einer Unterstützung aus der Almosen-Casse bedürftig zu sein, doch eine Erleichterung in Ansehung der Miethe und auf ihre Lebenszeit eine ruhige sichere und gesunde Wohnung wünschen.

IV.

Eine jede Einwohnerin bekommt zu ihrem Gebrauche eine Stube, eine Küche, eine Kammer, und einen Keller; Boden und Hof bleiben zum gemeinschaftl. Gebrauche sämmtl. Einwohnerinnen überlassen.

V.

Das Capital, welches die darinn aufzunehmende bei ihrem Ein­tritte an die Dom-Almosen-Casse k fond perdu zahlen sollen, muß wenigstens 300 Thaler betragen. Die Zinsen aber, welche sie dafür ad dies vitae ziehen, sollen für Personen die bei ihrem Eintritte in das Haus unter 60 Jahre sind, auf 4 p. Cent; für diejenigen, welche über 60 Jahr auf 5 p. Cent und für die, welche über 70 auf 6 p. Cent festgesetzt sein, und die Zinsen in vierteljährigen Ratis den Re- cipienten ausgezahlt werden.

usw. bis XIV.

Berlin den 13*5? Dec. 1790.

Ramm Sack Conrad sen. Michaelis Conrad jun.

Unter dem 19. Oktober 1899 erteilte der Evangelische Ober- Kirchenrat die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke Dorotheen­straße 23 24 und Georgenstraße 22 auf diesem befand sich das Dom-Hospital an den Hotelbesitzer Fritz Barthold zum Preise von 8000 Mark für die Quadratrute; am 3. April 1900 erfolgte die gericht­liche Auflassung. Damit waren jene Häuser von der Kirchenbehörde ein für allemal als wohltätige Anstalten aufgegeben. Aus dem stillen Dom-Leibrenten-Hause wurde Krawatzkys Gasthof, der sich bald zu dem in der Dorotheenstadt allgemein bekannt gewordenen Heim der Artistenwelt des benachbarten Wintergartens entwickelte; hatte doch Vater Krawatzky einst selbst als Athlet dem fahrenden Volk angehört.

In das Dom-Witwen-Haus zogen, obwohl es nach der Bestimmung der Stifterimmerdar so lange es ein Haus oder nur dessen bloßer Raum ist, zum Gebrauch und Bewohnung der Nothdürftigen bleiben sollte, Geschäftsleute und Handwerker ein, die in der sehr lebhaften Gegend ein ausgezeichnetes Fortkommen fanden und nur bedauerten, daß sie bei der verhältnismäßig billigen Miete die zwar unmodernen und dem