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Robert Mielke.
einer solchen Entwicklung in der Umgebung einer joden Industrie- und Großstadt, in der das Erbe der Vergangenheit oft leichtfertig geopfert wird, wenn es einem Erwerbsinteresse im Wege ist. Man fangt langsam an, sich des Wertes der Beziehungen zwischen Bewohner und Landschaft zu erinnern und versucht, diese selbst in der Großstadt wieder zu beleben. Davon sind die Erörterungen bei Gelegenheit des Verunstaltungsgesetzes ermutigende Anzeichen. Wir wollen diese Erörterungen, welche sich publizistisch wie in öffentlichen Aussprachen bemerkbar gemacht haben, in jeder Weise unterstützen. Der Einzelfall kann oft mit vereinten Kräften erledigt werden; die grössere Aufgabe tritt jedoch an die Landesgruppe heran, wenn wir die Möglichkeit solcher Eingriffe verringern wollen. Da können wir es nur dankbar begrüßen, daß bereits Interessengruppen geschaffen worden sind wie der Verein Waldsclmtz, die Tierschutzvereine, die Gesellschaft für Heimatkunde, der Verein für die Geschichte Berlins, die vielen Ausschüsse zur Erhaltung des Grune- waldes u. a., die einen großen Teil der Arbeit — wie es scheint — auch mit Erfolg übernommen haben. Wir werden Hand in Hand mit diesen Faktoren der öffentlichen Wirksamkeit gehen, ihnen auch gern den Vorantritt bei diesen Arbeiten lassen, für die sie ein historisches Recht haben; ja, wir haben in unserer Organisation vorgesehen, daß sich solche Ausschüsse bilden, die bald in engerer oder weiterer Verbindung mit der Landesgruppe Einzelaufgaben übernehmen. Ich möchte es betonen, daß wir nichts weniger als ein Monopol in den Heimatschutzbestrebungen erringen wollen, das vielleicht in dieser oder jener Form in Deutschland angestrebt wird, sondern uns bescheiden, die weitesten Kreise für den Heimatschutzgedanken zu gewinnen, vor allem aber eine Organisation schaffen, die auch dann noch auf der Zinne steht, wenn sich eine Umwandlung unserer Anschauungen bereits vollzogen hat.
Ich möchte die Tätigkeit der Landesgruppe, die vermutlich bald eine Reihe von gleichgesinnten Vereinigungen umspannen wird, dahin umschreiben, daß sie gewissenhaft Buch führt über alle Veränderungen in der Provinz und der Hauptstadt, daß sie das Verständnis dafür weckt und pflegt und nach und nach einen inneren volklichen Schutz vorbereitet, der kräftiger ist als Polizei und Gesetzesvorschrift.
Selbstverständlich werden wir auf diese Handhaben der öffentlichen Ordnung nicht verzichten; aber wir suchen in ihnen keineswegs die Grenzen unserer Tätigkeit. Die Verordnung, sei es nun eine städtische oder ländliche Bauordnung oder ein andres Gesetz, ist immer nur eine Wegmarke, bis zu der die Willkür gehen darf, diese aber durch ein verständiges Einsehen zu ersetzen, durch ein lebendiges Gefühl für das Erlaubte, das ist die notwendige Ergänzung, welche wir erstreben müssen.
Welche Mittel und Wege stehen uns zur Erreichung unserer Ziele zur Verfügung? Es sei hier zunächst dankbar der Förderung seitens