5. (2. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
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treibung der Naturschützler sagt z. B. von dein oft recht deplazierten Hall gegen die Drahtseilbahnen auf hohe Bergen, deren Gipfel ohne dieselben doch nur ein Minimum von Naturfreunden kennen lernen kann. Im übrigen fordern andere Auslassungen des Vortragenden zu einem entschiedenen Widerspruch heraus, z. B. wenn er sagt: „Ein Naturdenkmal ist dem Sinne nacli immer nur eine durch ihre Größe oder Seltenheit bedeutende Einzelheit, niemals aber eine Gesamtheit. Eine Landschaft oder eine Pfanzengemeinschaft als Naturdenkmal betrachten zu wollen, ist daher durchaus verfehlt und wohl nur dadurch zu erklären, daß das Bestreben vorliegt, alles zu schützen“.
Man kann das vom persönlichen Standpunkt des Herrn Verfassers allenfalls verstehen, weil ihm als Baumfreund und Baumforscher immer nur der einzelne Baum, der Solitär, vorschwebt. Aber der Schwerinsche Standpunkt ist bereits überholt und in Folge der von der Biologie gestellten Anforderungen als längst antiquiert zu betrachten. Heut studiert man das Einzelwesen im Zusammenhänge mit seiner Nachbarschaft, als Teil einer großem Lebensgemeinschaft. Daher wird in diesem Augenblicke von den Naturforschern — Geologen, Botanikern, Zoologen — beispielsweise die Erhaltung einzelner der Grunewald-Moore und Seen, und zwar tunlichst auch mit ihrer Tierwelt, gefordert. Auch sind dergleichen Komplexe, die vom Standpunkt heutiger Wissenschaft recht eigentlich zutreffend als Naturdenkmäler bezeichnet werden*), Gott Lob! bereits vielfach geschützt. Oder kennt Herr Graf v. Schwerin nicht u. a. die einschlägigen Schriften und die Bemühungen u. M. S. des Direktors Dr. Conwentz um Erhaltung der Gruppen von Eiben, von Reservaten, auf denen die Zwergbirke in Westpreußen vorkommt, um die Erhaltung einzelner Kormorankolonien, Komplexe von Reiherhorsten u. dgl. m.? — Was Herr Graf v. Schwerin will, ist eigentlich nicht recht verständlich: wenn 3 wilde Taxus neben einander stehen, soll dann nur einer erhalten bleiben, damit seine unrichtige Definition vom Naturdenkmal herauskommt? Der aussterbende Gagelstrauch (Post) Myrica gale und der Sumpfporst (Ledum palustre), können doch überhaupt nur in größeren Lebensgemeinschaften vieler Individuen mit dem eigentümlichen Moorboden und an zubehörigem nassen Moospolster geschützt werden. Schwerin meint, der Schutz der Landschaft führe zu weit, dergl. könnte sich wohl Amerika leisten, aber bei unserm starkbevölkerten Lande sei so etwas nicht möglich. Wir wollen uns nur vor Übertreibungen hüten, Schwerin würde Recht haben, wenn man ganze Quadratmeilen Forst, Moor u. dgl. in Deutschland als „Tabu“ erklärte. Aber eine Übertreibung ist es auf der andern Seite, wenn man dem Schutz kleiner Landschaftsstücke als Naturdenkmäler im Conwentzschen
*) Auch die amerikanischen Reservatione z. B. der Yellowstonepark, das V osemite- ta >, die Schutzbezirke bei Boston sind Naturdenkmäler.