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Friedrich Wienecke.
Not, die alle bedrückte, und der Ernst der politischen Lage ließen die alten Gegensätze verschwinden.
Zur Zeit der Auflösung der Regimentsschulen wiesen die einzelnen Kompagnien folgende Zahlen an Kindern auf:
1. Leib-Grenadier-Bataillon:
1. Komp. 61, 2. 54, 3. 60, 4. 61 = 236 Kinder.
1. Musketier-Bataillon:
1. Komp. 35, 2. 17, 3. 35, 4. 14 = 101
2. Musketier-Bataillon:
5. Komp. 10, 6. 29, 7. 20, 8. 23 = 76
3. Füsilier-Bataillon:
9. Komp. 27, 10.17, 11.21, 12.19 = 81
Zusammen . . . 497 Kinder.
Von diesen waren über 2 j$ = 210 schulpflichtig; ihre Zahl aber nahm stetig ab, da die verheirateten Soldaten nach und nach verabschiedet und durch junge Mannschaften ersetzt wurden. Am 28. März 1812 waren noch 148 schulpflichtige Kinder vorhanden uud zwar bei dem
Leib-Grenadier-Bataillon.29 Kinder
den beiden Musketier-Batailloueu ... 48 „
dem Füselier-Bataillon.13 „
' bei dem neugebildeten Depöt-Bataillon 58 „
Sie waren auf 20 Schulen verteilt.
Die über sie geführten Listen enthalten Rubriken über Namen des Schülers, Stand des Vaters, Kompagnie, Schulbesuch, Fleiß, Fortschritte und Bemerkungen. Die Quittungen über Schulgeld wurden, nachdem sie von den Feldwebeln der Kompagnien beglaubigt waren, dem Brigadeprediger Mann zugestellt, der sie mit einem kurzen Bericht dem Major von Steinmetz übermittelte; letzterer besorgte ihre Begleichung aus den Schulfondsgeldern.
Bei dem Ausmarsch des Regiments zum Kriege gegen Frankreich übernahm die Stadtkasse provisorisch die Zahlung der Schulgelder, die dann 1815 vom Staate erstattet wurden. Die Zahl der Kinder nahm stetig und schnell ab; seit dem Jahre 1816 finden sich nur noch Quittungen über Schulgeld für solche Kinder des Regiments, deren Vätei gefallen oder im Felde verstorben waren. Als das Regiment Frankfurt a./Oder zum Garnisonort erhielt, wurden die schulpflichtigen Kinder der dortigen Garnisonschule überwiesen.