Heft 
(1907) 16
Seite
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Die Schulanstalten des Leib-Grenadier-Regiments König Friedricli Wilhelm III. 337

2. Die Jnnkerschule des Regiments.')

Junkerscliulen bestanden im Jahre 1806 bei allen Infanterie-Regi­mentern und bei den meisten Kavallerie-Regimentern. Sie dienten dazu, den Junkern und Gefreiten-Korporalen die nötige elementare und wissen­schaftliche Bildung zu vermitteln. Die Schulen waren hinsichtlich ihrer Leistungen sehr verschieden, und ihre Güte hing stets von dem Inter­esse des Regimentschefs, bezw. Kommandeurs und von der praktischen Tüchtigkeit des Feldpredigers ab.

Die Reorganisation des Heeres führte auch zur Umgestaltung des Militiir-Bildungswesens. Schon 16 Tage nach dem unglücklichen Frieden zu Tilsit, am 25. Juli 1807, berief der König die Militär-Reorganisations- Kommission und bezeichnete selbst die Punkte der Beratung. Durch Kabinettsorder vom 21. Dezember gab der Monarch der Kommission die Grundlinien (Punkt 16) der ferneren Beratung.

Die Vorschrift vom 6. August 1808Über die Besetzung der Stellen der Portepee-Fähnriche und über die Wahl zum Offizier bestimmte, daß jedem Soldaten ein Anspruch auf eine Offizierstelle zu gewähren sei, der die erforderlichen Kenntnisse und die nötige Bildung besitze oder sich im Kriege durch Tapferkeit und Überblick anszeichne. Auf Grund dieser Vorschrift richtete das Leib-Infanterie-Regiment im Oktober 1810 eineLehr­anstalt für Junker und ausgezeichnete Militärs, welche einmal das Portepee-Fähnrich-Exameu zu machen gedenken ein').

) Unterrichtsanstalten für Unteroffiziere und Gemeine besaßen auch die andern in Berlin garnisonierenden Regimenter, das 1. Westpreußische Infanterieregiment, das Brandenburgisclie Ulanen- und Husarenregiment*). Nach einem Bericht des Brigade­predigers Schmidt vom 29. Juli 1810 bestand eine solche bei den beiden zuletzt­genannten Regimentern seit ihrer Neuformierung. Außer den Portepeefähnrichen nahmen von jeder Eskadron 4 Mann am Unterricht teil, der in zwei Klassen erteilt wurde und sich auf Kalligraphie, Orthographie, Erdbeschreibung, Welt- und vater­ländische Geschichte erstreckte. Besonderes Gehalt war für den Feldprediger nicht angewiesen. Der außerordentliche Lehrer erhielt monatlich 10 TI. Mit dem 1. No­vember 1810 erfuhr die Schulanstalt eine durchgreifende Reform.

Auch bei dem zweiten Bataillon des ersten Garderegiments z. F.,**) das vorüber­gehend in Berlin garnisonierte, bestand nach dem Bericht des Kommandeurs von Kessel, vom 9. Februar 1811 eine solche Anstalt; sie sollte, sobald die beiden Bataillone vereinigt wären, erweitert werden. Der Plan war von einer Kommission, die aus einem Stabsoffizier, dem Konsistorialrat Offelsmeyer und dem Stabskapitän von Hohendorf bestand, entworfen worden. Die Geschäfte der Kommission waren so geregelt, daß Offelsmeyer die Wahl der Lehrer zu treffen und den Unterricht zu leiten hatte, und die Offiziere die äußere Ordnung überwachen und die Führung der Listen und die Einteilung der Kjassen besorgen mußten. Der Unterricht beschränkte sich zunächst auf Schreiben. Da er äußerst günstige Resultate erzielte, und da man großen Eifer und inneren Antrieb der Schüler bemerkte, so wurde auch hier der Plan erweitert und die Möglichkeit, eine erhöhte Bildung zu erwerben, geboten.

*) Siehe Urkunde 1 *') Siehe Urkunde 2.

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