Heft 
(1907) 16
Seite
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Die Schalanstalten des Leib-Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm III. 341

2. den Rest 438 + 50 = 488 384 = 104 TI. wollte man aus .den gemachten Ersparnissen und Beiträgen derKom­pagniechefs begleichen.

In den Beratungen sprach der Prediger Mann seine Befriedigung über die Trennung der beiden Anstalten aus, weil die Vereinigung den erfolgreichen Unterricht der Fähigeren hemme.

Eine Antwort vom A. Kr. D. erfolgte nicht, und die Junkerschule blieb zunächst noch zvveiklassig fortbestehen.

Die Kabinettsorder vom 14. Januar 1812 brachte die Entscheidung: Eine gesonderte Schulanstalt für Unteroffiziere und Soldaten einzurichten.

Der Regimentskommandeur von Tippelskirch befahl die Zu­sammensetzung einer Schulkommission, bestehend aus den Hauptleuten von Petersdorf (Füs. Bat.), von Dallmer (1. Musk. Bat.), von Lose (2. Musk. Bat.), von Lucadou (Gr. Bat.) und dem Prediger Manü. Ihre Beschlüsse von 12. und 17. Februar 1812 sind grundlegend für die Or­ganisation der Schulanstalt gewesen.

Es wurden zwei Klassen geschaffen. Die erste war für etwas gebildete Unteroffiziere und Gemeine bestimmt und sollte 4050 Teilnehmer umfassen, die zweitefür noch ungebildete Unteroffiziere und Gemeine sollte in 4 Abteilungen geschieden werden. Die

I. Abteilung war für das Grenadier-Bataillon, die

II. für die Kompagnien 16, die

III. 712 und die

VI. für das DepöbBataillon bestimmt, und die Zahl

der Teilnehmer insgesamt auf 250 berechnet.

Als Unterrichtslokale wurden für die beiden Klassen das Lazarett des ehemaligen Regiments 23 von Winning, Georgenkirchstr. 19, in Aussicht genommen; die I. Abt. der 2. Klasse (Grd. Bat.) erhielt den Unterrichtsraum in seiner Kaserne (Neue Kommandantenstraße) ange­wiesen.

Der Unterricht für die zweite Klasse umfaßte Rechnen (Anfangs­gründe), Lesen und Schreiben (dtsch. u. lat.). Sein Zweck warden vernachlässigten Unteroffizieren noch nachzuhelfen, wie auch den Gemeinen, welche Lust und Eifer zeigen zu avancieren, Gelegenheit zu geben, sich weiter auszubilden.

Als Unterrichtszeit bestimmte die Kommission

für das Grend. Bat. I. Abt. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 810 Uhr vorm.;