Heft 
(1907) 16
Seite
345
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Die Schulanstalten des Leib-Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm III. 345

Urkunde 1.

(Aus dem Archiv der Gamisonkirche.)

Entwurf zu einer Militärschulanstalt für Unteroffiziere und gebildete Gemeinde des Brandenburgischen Husaren- und Ulanen-

Kegimen ts.

1. Das an die Stelle der ehemaligen Junkerschule tretende Lehrinstitut für die beiden Regimenter Brandenburgiseher Husaren und Ulanen steht unter dem Oberbefehl des Brigadiers als Chef.

2. Die Herrn Kommandeurs üben die Rechte der Väter und Richter über die Schüler, halten sie zum Besuch der Lehranstalten an, loben, tadeln und bestrafen sie.

3. Die Lehrer an dem Institut sind der Prediger jener Regimenter, ein Lehrer der mathematischen Wissenschaften und ein oder zwei geschulte Unteroffiziere, welche unter der Aufsicht des Predigers die Schüler im Schreiben und Rechnen üben.

4. Die beiden zuerst genannten Lehrer halten eine genaue Kontrolle über die Sitten und Fortschritte der Schüler und liefern diese dem Chef vierteljährlich ein.

5. Alle Lehrer enthalten sich der eigentlichen Bestrafungen, zeigen da­her alle diejenigen Schüler, welche Störungen verursachen, den Herren Kom­mandeurs an; ihnen selbst steht nur Ermahnung und Beschämungen frei.

6. Die Schüler sind wirkliche Militärs und solche junge Leute, die einer besseren Bildung fähig sind. Wünschen auch andere z. B. Offiziere und Unteroffiziere am Unterricht teilzunehmen, verstattet es der Raum, sie zuzu­lassen, genehmigt der Chef den Zutritt dieser Zöglinge, so entrichten diese ein besonderes Honorar an die Lehrer.

7. Alle Schüler haben gleiche Rechte, und es gilt unter den Schülern keine andere Rangordnung als diejenige, welche aus Fleiß und Kenntnissen entspringt.

8. Alle geben monatlich Beiträge, die sich nach ihren Vermögens­umständen richten; doch gibt jeder wenigstens 8 gr. . Von diesen Beiträgen wird der Lehrer in den mathematischen Wissenschaften bezahlt, und der Überschuß wird zu Büchern und Karten verwandt.

9. Der Brigadeadjutant hat diese Beiträge zu empfangen und den Kommandeurs einvierteljährlich zu berechnen. Es ist nötig, daß die Lehrer wenigstens im Allgemeinen wissen, wieviel Geld etwa zu Büchern usw. aus- fallen werden, damit sie sich hiernach in ihren Vorschlägen richten.

10. Jede Eskadron gibt zu dem Unterricht drei Schüler, mithin jedes Regiment zwölf.

11. Diese Schüler sind an allen Unterrichtstagen also Montags, Diens­tags, Donnerstag und Freitags vom Dienst frei, damit es ihnen möglich sei, das Gelernte niederzuschreiben, zu wiederholen und Ausarbeitungen auf­zusetzen.

12. Sie werden sämtlich in zwei Klassen geteilt, doch so, daß die zweite wieder in 2 Abteilungen zerfällt, welche in einigen Stunden verschiedene Beschäftigung haben.