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Friedrich Wienecke.
13. Zu der ersten Klasse gehören die fähigsten und gebildetesten jungen Leute, zu der zweiten die minderfähigen überhaupt und zu der letzten Abteilung dieser Klasse die Anfilnger.
14. Gegenstände des Unterrichts sind: Moral, deutsche Geschichte, Erdbeschreibung, Welt- und vaterländische Geschichte, Schreiben, Rechnen, Geometrie, Arithmetik und Planzeichnen.
15. Zu Lehrstunden sind am vorteilhaftesten die Vormittagsstunden von
9—12 und die Nachmittagsstunden von 2—4 zu wählen.
16. Erteilung des Unterrichts nach Klasse, Tag und Stunden. In der ersten Klasse wird gelehrt:
Montag 9—10. Moral, Sittenlehre in Beziehung auf das Militär (für alle Klassen).
10— 11. Deutsch.
11— 12. Weltgeschichte für die 1. Kl.; Schreiben für die
2. Kl.
2—4. Planzeichnen und Mathematik.
Dienstag 9—10. Vaterländische Geschichte für alle.
10 — 11. Geographie 1. Kl.; Rechnen 2. Kl. Dienstag 11—12. Deutscher Stil 1. Kl.; Schreiben 2. Kl.
2 — 4. Planzeichnen und Mathematik. Donnerstag wie Montag, Freitag wie Dienstag.
17. Wie die Nachmittagsstunden verteilt werden sollen, hängt von den zu erwartenden Vorschlägen des mathematischen Lehrers ab.
18. Im Hinblick auf die Kosten für die schon vorhandenen Effekten der Schule vergleichen sich die beiden Regimenter mit einander und vergüten dem Prediger die gemachten Auslagen.
19. Nach einer vierteljährlich anzuordnenden öffentlichen Prüfung werden die Schüler in die höhere Klasse versetzt. Diese Prüfung findet den 8. August statt und wird ihnen eine achttägige Frist vorher zur Vorbereitung zum Examen gegeben.
Von der Zeit des Unterrichts bleiben die Monate August, September, Oktober ausgeschlossen, welche zu den militärischen Beschäftigungen im Freien vorzüglich bestimmt sind. Mit dem 1. November fängt also der Unterricht wieder an.
21. Beim Schlüsse des Kursus werden den Schülern Gegenstände zur Bearbeitung der vierteljährlichen Ferien aufgegeben, damit sie nicht ganz außer Zusammenhang geraten.
30. August 1810.
v. Börstel.