Die Schulanstalten des Leib-Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm III. 347
Urkunde 2 .
(Aus dem Archiv der Garnisonkirche.)
Nach dem Bericht vom 9. Februar 1811 war für die Militärschulanstalt für Unteroffiziere und Gemeine im ersten Garderegiment z. F. folgender Plan entworfen worden.
1. Die Unterweisung im Allgemeinen hat sich auf das Ziel zu beschränken und überhaupt so einzurichten, daß die Leute mit keiner unzeitigen Idee, welche ihr Fassungsvermögen übersteigt, bekannt gemacht und sie über den Stand erhoben werden, welchen sie bekleiden oder zu erreichen hoffen können, und würden ganz vorzügliche Talente Ausnahmen machen- Zw’eck ist, den Unteroffizieren die ihnen fehlenden und durchaus nötigen Kenntnisse zu erteilen, um einst den obgenannten Grad erreichen zu können. Daher die* Lehrgegenstände auf Schreiben, Geschriebenes lesen und Rechnen einzuteilen wären.
2. Jeder Soldat wird unentgeltlich angenommen, nachFähigkeit der Klasse zugewiesen und nach vierteljährlicher Prüfung in die höhere befördert oder, w*enn Eifer und Lust fehlen, entlassen.
3. Diese Prüfung und mehrere Kenntnis muß entscheiden, ob sich, was man wohl voraussetzen kann, Subjekte Anden, die sich besonders auszeichnen und würde mit diesen alsdann in der Art vorgeschritten, daß ihnen Ab- scbreiben aus nützlichen Büchern und Nachschreiben des ihnen Diktierten aufgetragen würde.
4. Jede Woche werden Stunden zum Vortrag bestimmt und vom Ofß- zier gehalten:
a) Auseinanderlegen und Zusammensetzen des Gewehrs,
b) Benennung der Teile,
c) Vorteile zur Konservierung seiner Armatur- und Montierungsstücke,
d) Benennung der verschiedenen Waffen in der Armee, vorzüglich bei der Artillerie.
e) Wirkung aller Arten Geschütz, Distanzen zum Schuß,
f) Besondere Pffichten gegen sich und untereinander, sittliches Betragen, PAicbten gegen Vorgesetzte in demselben Stande,
g) Dienstverhältnis, worin sie kommen können.-