Heft 
(1907) 16
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11. (3. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.

betrachtet. Falls es jedoch gewünscht wird, nur dem Hauptverein an­zugehören, wird gebeten, eine dahingehende Mitteilung Herrn Mielke zugehen zu lassen.

Der Vorstand der Landesgruppe besteht aus:

1. Vorsitzender Herr Landesdirektor Freiherr von Manteuft'el, Exz.,

2. Realgymnasialdirektor Prof. Dr. Wetekamp-

Schöneberg,

1. Schriftführer Robert Mielke Charlottenburg, Rönnestr. 18,

2 . Assessor Rademacher, Potsdam, Sophienstr. 3,

Schatzmeister Direktor Franz Goerke, Berlin W., Maaßeu-

Straße 32.

Die Satzungen der neuen Landesgruppe werden im Anschluß hieran nachstehend mitgeteilt.

Satzungen*) der Landesgruppe Brandenburg des Bundes Heimatschutz.

I. Zweck und Organisation.

§ 1.

Der Zweck der Landesgruppe ist, für die natürlich und geschicht­lich gewordene Eigenart der Provinz Brandenburg mit Einschluß der Stadt Berlin und ihrer Vororte zu wirken. Die Gruppe schließt sich dem Bunde Heimatschutz als Landesvertretung an.

Das Arbeitsfeld umschließt besonders:

a) Denkmalpflege.

b) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen Bau- un<} Kunst weise.

c) Schutz der landschaftlichen Natur einschließlich ,der Ruinen.

d) Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der geologischen Eigentümlichkeiten.

e) Erhaltung beweglicher Haus-, Natur- und Kunstgegenstände, nach Möglichkeit unter Belassung an ihrem Orte, unter Um­ständen durch Überführung in eine öffentliche Sammlung.

f) Pflege von Sitten, Gebräuchen und Trachten.

g) Unterstützung vorhandener oder zu bildender öffentlicher Samm­lungen.

*) Etwaige Änderungen sind der Generalversammlung Vorbehalten. Vorschläge dazu werden an die Adresse des 1. Schriftführers erbeten.