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11. (3. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
betrachtet. Falls es jedoch gewünscht wird, nur dem Hauptverein anzugehören, wird gebeten, eine dahingehende Mitteilung Herrn Mielke zugehen zu lassen.
Der Vorstand der Landesgruppe besteht aus:
1. Vorsitzender Herr Landesdirektor Freiherr von Manteuft'el, Exz.,
2. „ „ Realgymnasialdirektor Prof. Dr. Wetekamp-
Schöneberg,
1. Schriftführer „ Robert Mielke Charlottenburg, Rönnestr. 18,
2 . „ „ Assessor Rademacher, Potsdam, Sophienstr. 3,
Schatzmeister „ Direktor Franz Goerke, Berlin W., Maaßeu-
Straße 32.
Die Satzungen der neuen Landesgruppe werden im Anschluß hieran nachstehend mitgeteilt.
Satzungen*) der Landesgruppe Brandenburg des Bundes Heimatschutz.
I. Zweck und Organisation.
§ 1.
Der Zweck der Landesgruppe ist, für die natürlich und geschichtlich gewordene Eigenart der Provinz Brandenburg mit Einschluß der Stadt Berlin und ihrer Vororte zu wirken. Die Gruppe schließt sich dem Bunde Heimatschutz als Landesvertretung an.
Das Arbeitsfeld umschließt besonders:
a) Denkmalpflege.
b) Pflege der überlieferten ländlichen und bürgerlichen Bau- un<} Kunst weise.
c) Schutz der landschaftlichen Natur einschließlich ,der Ruinen.
d) Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der geologischen Eigentümlichkeiten.
e) Erhaltung beweglicher Haus-, Natur- und Kunstgegenstände, nach Möglichkeit unter Belassung an ihrem Orte, unter Umständen durch Überführung in eine öffentliche Sammlung.
f) Pflege von Sitten, Gebräuchen und Trachten.
g) Unterstützung vorhandener oder zu bildender öffentlicher Sammlungen.
*) Etwaige Änderungen sind der Generalversammlung Vorbehalten. Vorschläge dazu werden an die Adresse des 1. Schriftführers erbeten.