Heft 
(1907) 16
Seite
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11. (3. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.

auf Auflösung muß mindestens drei Monate vor der Versammlung beim Vorstande eingebracht sein und den Mitgliedern bekannt gemacht werden. Schriftliche Abstimmung ist ausgeschlossen. Ein solcher Antrag bedarf der Unterstützung von mindestens einem Drittel der vorhandenen Stimmen.

§ 17 .

Uber die Verwendung des Vermögens beschließt im Falle der Auf­lösung die Haupt- oder Jahresversammlung. Doch darf das Vermögen nur im Sinne der Satzungen und im Gebiete der Provinz oder der Stadt Berlin verwendet werden.

III. Deutscher Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege. Im Aufträge desselben sind der Gymnasialoberlehrer Herr Dr. Eduark Kück (Friedenau) und der Geschäftsführer des Vereins, Herr Schriftsteller Heinrich Sohnrey, mit der Herausgabe eines Buches Feste und Spiele des deutschen Landvolks beschäftigt, das hoffentlich noch am Ende dieses Jahres erscheinen wird. Das Buch ist bestimmt, die reiche Fülle unserer eigenen Überlieferungen auf diesem Gebiete auf­zudecken, außerdem aber Fingerzeige für eine an die Vergangenheit an­knüpfende Veredlung unserer Volksfeste zu geben und womöglich unsere heutige Spielbewegung auf die grünen Auen des heimischen Volkstums zu führen. Als Abschluß der seit Jahren durch unsere Vereinsorgane und sonst betriebenen Sammlungen richtet der Verein an die mit dem Landleben vertrauten und besonders mit der älteren Generation des Landvolks in Fühlung stehenden Leser des Blattes noch einige Anfragen, deren baldige Beantwortung im Interesse der Sache dankbar begrüßt werden würde. Die Antworten bitten wir entweder an die Geschäfts­stelle des Deutschen Vereins für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege Berlin SW. 11, Dessauerstraße 14 oder an Herrn Dr. Kück, Friedenau, Brünnhildestraße 7, zu senden. Auch bereits gedrucktes Material, ins­besondere Zeitungsartikel, die aus der lebendigen Überlieferung des Volkes schöpfen, ist willkommen und wird, wie die bisherigen Zu­sendungen, mit Angaben über Autor und Quelle Verwendung finden.

Deutscher Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

Berlin SW. 11. Juni 1907.

1. Bekanntlich ist der öffentliche Spiel- und Turnplatz, der Anger oder wie er sonst heißt, in den meisten Dörfern den Ver­koppelungen zum Opfer gefallen. Wo hat sich dieser Platz bis heute [erhalten? Welches ist oder war die ortsübliche Be­zeichnung des Angers und zwar im gesamten Gebiet der deutschen