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19. (7. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
Auch an unseren brandeuburgischen Strömen und Seen haben sich dadurch ähnliche Übelstände entwickelt, daß inan bei Austiefung der Fahrrinnen Steine, versunkene Baumstämme, Sand- und Kiesbarren mit Genisten darauf, Itohr- und Schilfwände fortnahm, was zur Folge gehabt hat, daß das Ufer auf beträchtliche Strecken fortgespült wird. Beim Teltowkanalbau ist man vorsichtiger gewesen und hat an vielen Stellen Rohr gepflanzt, um Rohrschutzwände besonders gegen Wellenschlag der Dampfer und Motorboote zu erzeugen.
XX. Der alte Botanische Garten. Vom botanischen und gärtnerischen, insbesondere vom Standpunkt des Natur- und Ileimat- schutzes begrüßen wir den Erwerb des alten Botanischen Gartens seitens der Stadt Berlin. Die Größe desselben beträgt ungefähr 58000 M., die Abfindung baar 2000000 M. und verschiedene Leistungen von Pflasterungen u. dgl.
Hinsichtlich der Anlegung und Unterhaltung des Parkes ist folgendes besonders vereinbart:
1. Die Errichtung von Baulichkeiten ist, soweit es sich nicht um kleine Erfrischungshallen und ähnliches handelt, ausgeschlossen.
Ingleichen haben alle den Charakter des Parkes als eine Erholungsstätte beeinträchtigenden geräuschvollen Veranstaltungen zu unterbleiben. Dagegen ist die Einrichtung von Spielplätzen für Kinder gestattet; dieselben dürfen jedoch eine Größe von GOOO <pn nicht überschreiten und müssen gegen die Parkgrenzen mit mindestens 5 m breiten Deckpflanzungen versehen werden.
2. Der Park ist längs der Grenze des verbleibenden fiskalischen Restgrundstücks mit einem Umfahrtweg nach einem noch näher zu vereinbarenden Spezialprojekt zu versehen. Dieser Weg, welcher neben einem Bürgersteig auf der Seite des fiskalischen Restgrundstücks aus einem das Vorbeifahren zweier Wagen gestattenden Straßendamm bestehen muß, wird von der Stadt angelegt und unterhalten, insbesondere auch in einer dem geringen Verkehr entsprechenden Weise beleuchtet. Die Breite des Um- fahrtweges beträgt mindestens 5 m, wovon 4,5 m auf den Straßendamm und 0,5 m auf den neben demTiskalischen Restgrundst.iicke anzulegenden Bürgersteig entfallen.
Der Umfahrtweg soll vor dem Mittelbau des neuen Kammergerichtsgebäudes rampenartig ansgebaut, eventuell soll derselbe verbreitert oder es sollen Wendeplätze für Fuhrwerk angelegt werden. Die Mehrkosten einer derartigen Ausführung werden vom Fiskns erstattet.
Kleine Abweichungen ans Zweckmäßigkeitsgründen bleiben Vorbehalten.