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19. (7. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
Die Überwachung des Parks und Umfahrtweges wird von der Stadt Berlin bewirkt und die Besuchs- und Verkehrsordnung für den Park-
und Um fahrt weg ebenfalls von der Stadt Berlin vorgeschrieben und gehandhabt.
Dabei wird die Stadt Berlin dafür Sorge tragen, daß von und zu den an den Park angrenzenden Grundstücken jederzeit ein ungehinderter Verkehr auf dem Umfahrtwege stattfinden kann.
Der Park selbst erhält einen nach der Potsdamerstraße zu offenen Eingang und es stellt der Stadt frei, denselben auch durch einen Torweg abzuschließen.
Soweit jedoch die angrenzenden Grundstücke mit staatlichen Gebäuden besetzt werden, ist der Fiskus berechtigt, für den Gebrauch der Bewohner im Zusammenhänge mit diesen Bauten weitere verschließbare Zugänge anzulegen.
Seitens des Fiskus wird von der Elßholzstraße mindestens ein Zugangsweg bis an den Umfahrtweg im Innern des Parks angelegt, welcher für die Benutzung der Parkbesucher während der für den Park festgesetzten Besuclistunden, jedoch nicht länger als bis 10 Uhr nachts offen stellt. Dio Unterhaltung dieses Zugangsweges übernimmt der Staat auf eigene Kosten, dagegen besorgt die Stadt die Reinigung, Besprengung und Beleuchtung auf ihre Kosten.
Im übrigen wird im Interesse der Bebauung der angrenzenden Grundstücke folgendes vereinbart:
1. Fiskus verpflichtet sich bei einem Verkauf von Grundstücken des Botanischen Gartens Käufern folgende grundbuchlich sicherzu- stellende Verpflichtungen aufzuerlegen:
a) nach dem Park nur Fassaden, aber weder Hinterhäuser noch Höfe anzulegen,
b) auf den Grundstücken keine Fabriken und keine mit lästigem Geräusch oder üblen Gerüchen verbundenen ge weiblichen Anlagen zu errichten,
c) die Frontwände der Eckgrundstücke am Eingänge von dei Potsdamerstraße nicht als Brandmauern herznstellen,
d) nach dem Parke zu Vorgärten von mindestens 4 m Tiefe auzu- legen und zu unterhalten.
2. Die Stadt verzichtet auf ortsstatutarische Anliegei beitläge zu en Kosten des gedachten Umfahrtweges im Park, sowie zu den Kosten der den Botanischen Garten umgebenden Straßen (1 ots- damer-, Grunewald-, Elßholz- und Pallasstiaße).
3. Die an dem Umfahrtwege zu errichtenden Gebäude erhalten il Ent- und Bewässerung von den vorhandenen in en > jedoch keinerlei bauliche Beschränkung aus dem Chaiak
den Rechtsverhältnissen des Umfahrtweges.