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19. (7. ordentliche) Versammlung des XVI. Vereinsjahres.
Westhafenaulagen um 5598G0 Mark (30 M. pro qm) angekauft worden. Das betr. Grundbuchblatt besagt folgendes:
Grundbuchsbezeichnung: 8 -483Umgebungen imNieder-Barnim (früher Neu-Moabit Nr. 38).
Beschreibung: Der außerhalb der Stadt zwischen dem Oranienburger Tore und dem Unterbaum belegene Teil der ehemaligen Kämmereiheide vor dem Oranienburger Tor, welcher au der Birkenstraße anfängt und bis zur Königlichen Jungfernheide fortgeht, und ein Stück der sogenannten Kreutzfenne in sich begreift mit einem Flächeninhalte von 10 Morgen, welcher bisher eine Pertinenz der im Hypothekenbuche von Neu-Moabit Nr. 47 verzeiclmeten Ackerfläche gewesen, nunmehr aber ad decr. vom 24. 10. 1837 daselbst abgeschrieben und unter obiger Nummer als ein für sich bestehendes Grundstück übertragen wurde.
Eigentümer: In geschichtlicher Erfolge
1. Dor hiesige Bürger und Destillateur Franz Gerth. Von dem Gutsbesitzer Wilhelm Gotthold Büttner, der Ehefrau des Gutsbesitzers Schmidt, Wilhclmine Auguste und dem Ökonom Friedrich Wilhelm Ludwig Kratz, durch Erbpachtskontrakt für ein Erbstandsgeld von 100 M. und einen Kanon von 30 M. jährlich erworben.
2. Der Tabagist und Ilolzhändler Johann Christian Friedrich Heinrich Wils durch Subhastation am 24. 12. 1853 für den Preis von 060 M.
3. Geschwister Büttner
a) Agnes Amalie Ferdinandine Henriette verehel. Dr. Spieker
mann,
b) Marie Auguste Caroline verehel. Bötzow am 2. 8. 1855 für 2121 M.
Seit dem 20. 2. 18G1 ist erstere Alleinbesitzerin.
4. Direktor John William Loutli seit 13. 12. 1899.
5. The Neuchatel Asphalt Company in London seit 30. 12. 1902. G. Stadtgemeinde Berlin seit 20. 7. 1906.
Eintragungen: In Abteilung II sind die aus dem Erbschafts
kontrakt entstandenen Verbindlichkeiten eingetragen, jedoch im Jahre 1905 gelöscht worden, nämlich:
1. Erbpachtskanon von 30 M. jährlich.
2. Vorkaufsrecht des Erbverpächters. _
3. Einspruchsrecht des Erbverpächters gegen teilweisen 7® r ^ U
das Rocht desselben auf Landemium-Geldei- be.m jedesu.al.geu
Verkauf.
. Im §3 des Eibpachtkonfaktes ist kleines aber baufälliges Haus mit erwirbt und berecuig